Kein Mietvertrag - Schönheitsrpa. & Renovierung?

Hallo! Erstmal danke für die netten und hilfreichen Antworten vom letzten Mal.
Meine Oma ist im März 2001 gestorben. Der Vermieter hat die Mietvertragskündigung zum 30.4 schriftlich bestätigt. Oma hat die Wohnung seit 1972 bewohnt. Es gibt keinen Mietvertrag, keine Kautionleistung. Der Vermieter möchte jetzt umfangreiche Renovierungsarbeiten auf unsere Kosten erledigt haben:
 Entfernung sämtlicher Wandtapeten
 Zuspachteln und abschleifen aller Löcher (Nägellöcher durch Bilder)
 Decken mit weißer Dispersionsfarbe flächendeckend streichen
 Heizkörper mit passender Farbe streichen
 Gemeinschaftlich genutzen Abstellraum weiß streichen
 Besenreine Übergabe
Die Wohnung wurde durch Oma regelmäßig renoviert, zuletzt vor 2-3 Jahren. Sie war keine Raucherin.
Kann der Vermieter seine Ansprüche durchsetzen? Was passiert, wenn man noch einen Schrank stehen läßt?
Danke für die Auskunft
Gruß

Hi,
wenn es keinen Mietvertrag gibt, dann könnt ihr die Wohnung räumen (restlos, auch das Schränkchen) und dann besenrein übergeben.
Wenn die Räume nicht „verwohnt“ sind und die Oma erst vor 2-3 Jahren renoviert hat, wird der Vermieter das hinnehmen müssen.
In welchem Zustand war die Wohnung, als die Oma dort eingezogen ist?
Gruß,
Francesco

Hallo,

Schönheitsreparaturen müssen im Mietvertrag festgelegt sein, sind sie es nicht, brauchen die nicht ausgeführt zu werden.
Da es keinen Mietvertrag gibt, werden in dem Fall keine Arbeiten ausgeführt werden müssen.

Gruß
roland

1972 war es Neubau
Hi,
laut schriftlicher Auskunft durch den Vermieter ist Oma 1972 in die Souterain-Wohnung (3-Parteien-Haus) als Erstmieterin eingezogen. Der Vermieter will sämtliche Räumlichkeiten damals fachgerecht tapeziert haben.
Die Wohnung wurde durch meine pflichtbewußte Oma regelmäßig renoviert und sie hat auch auf eigene Kosten (nach Absprache mit Vermieter) regelmäßig neune Teppichboden verlegen lassen.
Vielen Dank für die Auskunft!
Gruß

Hi!

Vergiß mal Roland, denn so leicht gehts net ;o)))

Ich gehe mal davon aus, daß deine Omi die Wohnung immer sauber und gepflegt gehalten hat (bei der Generation ist was anderes ja fast unmöglich ;o)) und von daher die wohnung im tadellosem Zustand ist.

In diesem Falle müßt ihr halt die Wohnung räumen und falls nichts „Besonderes“ ist besenfrei hinterlassen.

Hierfür reicht schon alleine, daß bei Mietwohnungen die Miete eine Art „Abnutzungsgebühr“ enthält und nach 25 Jahren Mietzeit…

Ich würde dem Vermieter einen netten Brief schreiben, daß eures Erachtens ihr nicht dazu verpflichtet seid die Wohnung zu renovieren und diese baldigst räumen und besenrein hinterlassen!

Gruß

Bernd

Hi!

Vergiß mal Roland, denn so leicht gehts net ;o)))

Hallo Bernd,

habe ich was anderes gesagt als Du?
Das mit dem Ausfegen war für mich eigentlich klar.

Gruß
roland

Hi!

Nur die Begründung war etwas leicht gemacht ;o)))

Nur weil im Vertrag nichts von „Schönheitsreparaturen“ steht heißt das noch lange net, daß die net auch gemacht werden müßen…

Bernd

Nur weil im Vertrag nichts von „Schönheitsreparaturen“ steht
heißt das noch lange net, daß die net auch gemacht werden
müßen…

Auch Hi,

doch, das heisst es. Siehe Mieterlexikon des Mieterbundes unter Renovierung (Schönheitsreparaturen) und einem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Gruß
roland

Auch Hi,

doch, das heisst es. Siehe Mieterlexikon des Mieterbundes
unter Renovierung (Schönheitsreparaturen) und einem
Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

oops…sollte ich da falsch liegen??? aber so Recht glauben kann ich dsa net so, bevor ichs net schwarz auf weiss seh ;o)))

Bernd

oops…sollte ich da falsch liegen??? aber so Recht glauben
kann ich dsa net so, bevor ichs net schwarz auf weiss seh

Ist doch hier schwarz auf weiss :wink:))
Ich kann es Dir faxen, wenn Du willst.

Gruß
roland

Dankäää fürs Angebot, aber hab im Moment keine Zeit zu Hause noch groß was zu Lesen…dann glaub ich dirs erstmal bis ich was anderes höre ;o)

Bernd