Mindestmietzeit

Hallo,

ist in einem Wohnungsmietvertrag eine Mindestvertragslaufzeit (vas ein Wort…) von einem Jahr zulässig? Ich meine mal gelesen zu haben das für Wohnungen 3 Monate Kündigungsfrist maximum sind.

Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun, da die 3 Monate nach dem ersten Jahr weiterhin gelten.

Gruß
Ben

Hi Ben,

mit Mindestvertragslaufzeit ist in diesem Fall ein zeitlich befristeter Vertrag von einem Jahr gemeint. Dies ist zulässig und schließt die normale Kündigungsfrist aus. Innerhalb dieses Jahres kann nicht gekündigt werden.
Anschließend wird der Mietvertrag in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt. Jetzt gilt die dreimonatige Kündigungsfrist.
Gruß,
Francesco

Schade:frowning: und vielen Dank! o.T.
o.T