Schldner im Ausland

Ein Schuldner von mir wurde nach einer Gerichtsverhandlung zu Abgabe der EV aufgefordert, ist aber nicht erschienen.
Darauf wurde Haftbefehl erlassen.
Vom Gerichtsvollzieher kam dann jedoch die Meldung, dass er inzwischen nach Österreich umgezogen ist.
Kann ich die Vollstreckung auch in Österreich weiter betreiben lassen und wie gross ist meine Chance, doch noch an mein Geld zu kommen. (ich bin sicher, dass der Schuldner Geld hat).

ein ehemaliger kollege von mir lebt seit 10 jahren unbehelligt in salzburg, obwohl es titel wg. unterhaltszahlungen gibt.

ist für dich vielleicht nicht gerade ermutigend, aber leider tatsache.

cu

ric

Grundsätzlich Exe in Ö mögl
Zwischen Österreich und Deutschland gibt es im Prinzip das EuGVÜ, also ein Gerichtsstands- und Volltreckungsübereinkommen (ab 1.2.2002 gibt es auch eine EG-Verordnung)
Eine Vollstreckung eines deutschen Urteils ist grundsätzlich einmal in Österreich möglich

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