Guten Tag,
ist es richtig, dass seit Anfang diesen Jahres ein Auto nur mit Kfz-Schein rechtsgültig verkauft werden kann?
Oder ist nach wie vor der Kfz-Brief dafür nötig?
Vorab schon vielen Dank für die Info
LG
Bibi
Hallo Bibbi,
ein Auto kann auch ohne Schlüssel oder das Auto selbst wirksam verkauft werden (SCNR) 
Der „Kfz-Brief“ ist und bleibt der alleinige Nachweis, wer tatsächlich Halter des Fzg. ist.
Welcher Käufer verzichtet da wohl darauf? Ohne dieses Dokument kann er das Fzg. nicht ummelden.
Und welcher Verkäufer gibt die „Zulassungsbescheinigung I“, wie der Brief jetzt heißt, nicht freiwillig heraus, will er nicht weiterhin Vers. und Steuer bezahlen? Das tut er, solange er eingetragener Halter
ist…
HTH
Mfg imager
Hallo,
Der „Kfz-Brief“ ist und bleibt der alleinige Nachweis,
wer tatsächlich Halter des Fzg. ist.
Ach? Seit wann ist das so? Und was passiert, wenn dieses Dokument nicht mehr existiert, gibt es dann keinen Halter mehr? Oder was passiert, wenn jemand das Auto verkauft und den Schein halt nicht mitliefert - siehe Fragestellung?
Der Brief ist nur ein Hinweis, wem das Auto gehört, weiter nichts.
Welcher Käufer verzichtet da wohl darauf?
Es soll da schon Fälle gegeben haben.
Ohne dieses Dokument kann er das Fzg. nicht ummelden.
Wollen wir wetten?
Und welcher Verkäufer gibt die „Zulassungsbescheinigung I“,
wie der Brief jetzt heißt, nicht freiwillig heraus, will er
nicht weiterhin Vers. und Steuer bezahlen? Das tut er, solange
er eingetragener Halter
ist…
Und was, wenn das Fahrzeug gar nicht angemeldet ist? Muss er dann auch Steuern zahlen?
Sorry, aber Deine Behauptungen sind falsch. So, wie das Brett, ‚Verkehrsrecht‘ ist zwei Bretter tiefer.
Gruß
loderunner (ianal)
Naja,
den Kfz-Brief und -Schein gibt es nicht mehr.
Bei dem war es so, dass der Brief die widerlegbare Vermutung begründete, dass der Inhaber Eigentümer ist.
Auf der neuen Zulassungsbescheinigug steht mE ausdrücklich drauf, dass das kein Eigentumsnachweis ist.
Gruß
HaWeThie
Bei dem war es so, dass der Brief die widerlegbare Vermutung
begründete, dass der Inhaber Eigentümer ist.
Das ist so nicht richtig. Die Wiki-Quelle, die das sagt, ist hier gänzlich ungenau.
Eine Eigentümervermutung gibt es allein durch den Besitz nach § 1006 BGB. Der Schein kann das bereits deshalb nicht begründen, weil dessen Eigentum dem Eigentum am Auto folgt und nicht umgekehrt, so dass eine solche Vermutung gerade widersinnig wäre.
Was Wiki und einige andere Internetquellen wohl meinen, ist die BGH-Rechtsprechung zum gutgläubigern Erwerb dahingehend, dass der Käufer eines Autos, dem der Verkäufer den Brief vorzeigt, von der Eigentümerschaft ausgehen kann und damit nicht bösgläubig iSd. § 935 BGB ist. Das ist aber etwas ganz anderes, als eine tatsächliche Eigentumsvermutung, die etwa einen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB begründen könnte, wie sie § 1006 BGB normiert.
Gruß
Dea