Hallo,
ich möchte jemanden zivilrechtlich verklagen, der lebt jedoch ohne polizeiliche Anmeldung bei seiner Lebensgefährtin. Post kommt zurück. Was muß ich machen, wenn ich von dem was will?
Danke, foc
Hallo,
ich möchte jemanden zivilrechtlich verklagen, der lebt jedoch ohne polizeiliche Anmeldung bei seiner Lebensgefährtin. Post kommt zurück. Was muß ich machen, wenn ich von dem was will?
Danke, foc
Hi foc,
ich möchte jemanden zivilrechtlich verklagen, der lebt jedoch
ohne polizeiliche Anmeldung bei seiner Lebensgefährtin. Post
kommt zurück. Was muß ich machen, wenn ich von dem was will?
Da würde ich mal zur Polizei gehen und denen mitteilen, wo er lebt…denn er verstößt ganz klar gegen das Meldegesetz.
Im Anschluß daran kannst du ihn dann auch schriftlich kontaktieren, denn dann muß er sich ja irgendwo anmelden.
Gruß,
Vabe
öffentlich Aushängen
Hallo,
ich kenne da noch die Möglichkeit des öffentlichen Aushängens der Klagemitteilung bei Gericht, wenn eine Zusellung nicht möglich ist.
Christian
Hallo,
auf diese „öffentliche Zustellung“ würde ich aber nicht warten! die voraussetzungen hierfür sind sehr umfangreich. aus meiner erfahrung kann ich sagen, daß eine öffentliche Zustellung nicht beschlossen wird, wenn der ständige aufenthaltsort bekannt ist. Habt ihr schon einmal eine Zustellung an
Herr Beklagter
c./o. Frau Freundin
ihre straße
ihr ort
versucht? Auch wenn der Beklagte hier nicht gemeldet ist, kann eine solche zustellung u.U. wirksam sein. Halt mal versuchen. Den tip mit dem hinweis an das Meldeamt trotzdem befolgen.
Gruß
Daniel Scholdei