Hallo…Kann man einen Mietvertrag selbst nach belieben verändern ???
Ich hatte einen Mietvertag auf eine Garage unterschrieben und in diesem Mietvertrag steht folgender Satz:„Das Mietverhältnis läuft auf unbestellte Zeit und kann nur für den Schluß eines Kallendervierteljahres gekündigt werden.Die Kündigung hat spätestens am 3.Werktag dieses Viertel Jahres zu erfolgen“ Das heisst also , weil das erste Quartal und der 3.Werktag abgelaufen ist, dass ich erst im Juni kündigen kann und noch bis Herbst zahlen muss.
Mir ist aber nur die 3 Monatige kündigunsfrist bekannt, nach der ich nur noch bis Juni zu zahlen hätte. Bitte helft mir …
Ähm - ohne Experte zu sein…
Hi!
Du hättest vielleicht streichen sollen, BEVOR Du (und noch viel wichtiger: Der Vermieter) unterschrieben hast (hat).
Jetzt solltest Du vielleicht besser mit dem Vertrag zum Vermieter und die Änderung nochmal abzeichnen lassen.
Gruß
Guido
Hallo geheimer Agent,
Dein Zitat lautet:
Die Kündigung hat spätestens am 3.Werktag dieses Viertel Jahres zu erfolgen" Das heisst also , weil das erste Quartal und der 3.Werktag abgelaufen ist, dass ich erst im Juni kündigen kann und noch bis Herbst zahlen muss.
Hier steht, daß Du bis zum 3. Werktag des Quartales kündigen kannst - was bedeutet, daß die Kündigung zum Ende des II. Quartals am 04.04.2001 zu erfolgen hätte.
Wenn Du zum Ende des III. Quartals kündigen willst, trage Dir dick und rot den 04.07.2001 im Kalender ein.
Ändern kann man in Verträgen alles, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
Christian
Hallo Geheimagent,
Wenn Dein Vermieter nicht mit sich reden lässt, mußt Du in der Tat bis einschließlich drittes Quartal, als incl. September bezahlen.
Wenn Du zum Ende des III. Quartals kündigen willst, trage Dir
dick und rot den 04.07.2001 im Kalender ein.
Spar’ Dir den Eintrag Eintrag im Kalender und kündige gleich. Wenn Du zum Ende des III. Quartals kündigen willst mußt Du spätestens am 04.07.2001 kündigen, Du kannst zu diesem Termin aber an jedem beliebiegen Tag vor dem 04.07.2001 kündigen, also z.B. heute. Dann kannst Du den termin nicht aus Versehen wieder versäumen.
Gruß
Werner
Hi…
Danke erstmal für die Antworten…
Aber eigentlich will ich auf jeden Fall die Zahlung bis zum Herbst verhindern …In dem Mietvertrag steht übrings auch, dass man Fristlos gekündigt wird, wenn man zum Beispiel das Garagentor ständig offen lässt oder ähnliches…Könnte ich dann bewusst gegen solche zusatzbedingungen verstoßen um gekündigt zu werden…oder ist so ein Verhalten weniger zu Empfehlen ???
danke kai
wieviel ist eigentlich ein von dir unterschriebener Vertrag wert?