welche rechte kann ich in anspruch nehmen.
ich habe mal was von einer 3 monatsfrist gehört.
wie kann ich den lohn „eintreiben“?
danke
welche rechte kann ich in anspruch nehmen.
ich habe mal was von einer 3 monatsfrist gehört.
wie kann ich den lohn „eintreiben“?
danke
Hallo,
zuerst Deine Krankenkasse fragen ob die Soz-Vers.-Beiträge
enrichtet wurden - wenn nein beim Arbeitsamt wegen
Konkursausfallgeld melden.
Wenn ja, dann zum Anwalt.
Gruss
Günter Czauderna
Hi!
Würd mich mal interessieren, warum dich interessieren soll, ob die KRankenkasse bezahlt wurde, aber die Erklärung kommt ja vielleicht noch …
Dein Arbeitgeber scheint zahlungsunfähig zu sein und von daher mußt du SOFORT zum Arbeitsamt, denn du bekommst für drei Monate rückwirkend Konkursausfallgeld, aber erst ab der Meldung und schließlich mußt du dir ja eh nen neuen Job suchen!
Ferner natürlich ab jetzt Arbeitslosengeld!
Ob sich ein Anwalt lohnt läßt sich schwer beurteilen, denn wenn die Firma eh Konkurs geht wird ein Konkursaverwalter bestimmt der das übrige Geld - falls vorhanden - aufteilt, wobei du ja das Geld vom AB bekommst…
Ergo ist es nicht unwahrscheinlich, daß du nen Anwlat bezahlst und auf den Kosten hängen bleibst… Beratung bekommst du auch beim Arbeitsamt!!
Bernd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
Würd mich mal interessieren, warum dich interessieren soll, ob
die KRankenkasse bezahlt wurde, aber die Erklärung kommt ja
vielleicht noch …Hallo,
hier meine Erklärung - Wenn der Sotialversicherungsbeitrag
nicht bezahlt wurde liegt seitens des Arbeitgebers eine
starfbare Handlung nach § 266 STGB vor (Beitragshinterziehung)
Hier hat evtl. die Kasse schon Massnahmen ergriffen und
wg. Konkursausfallgeld schon das Arbeitsamt angeschrieben.
Der Arbeitnehmer hat es dann einfacher bei der Kontaktaufnahme
mit dem Arbeitsamt.
Erfahrungsgemäss ist es unwahrscheinlich das ein Arbeitgeber
zahlungsunfähig ist, wenn er die Sozialversicherungsbeträge
ordnungsgemäss entrichtet hat, aber wie gesagt diese Erkenntnis
beruht nur auf meiner ureigenen Erfahrung aus 32 Jahren
Arbeit bei einer Krankenkasse.
Gruss
Günter Czauderna