In welcher Form muß Lieferverzug angemahnt werden?

Liebe ExpertInnen,

ich habe gleich noch ein zweites, aber vom ersten völlig unabhängiges (anderer Fall, andere „Mitspieler“) Problem:

Ich habe über einen Online-Auktionsdienst bei einem Tierzubehörgeschäft ein Katzennetz ersteigert. Bereits die „Verhandlungen“ waren sehr schleppend, weil Anfragen an diesen Laden von dort nur nach mehrfacher Anmahnung beantwortet wurden. Als die Konditionen dann endlich ausgehandelt waren, habe ich den Rechnungsbetrag überwiesen - und seither nichts mehr von diesem Laden gehört, das ist jetzt zwei Wochen her. Ich habe auch bereits per Mail diese Lieferung reklamiert, aber auch darauf antwortet der Laden nicht…

Jetzt zur Frage: damit ich beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen kann, muß ich ja meines Wissens zunächst die Lieferung mit Fristangabe anmahnen. Reicht eine Anmahnung per E-Mail aus (ich nehme mal an, das reicht nicht) oder muß ich per Normal-Brief bzw. per Einschreiben mahnen? Und wie lange muß diese letzte Lieferfrist sein?

Danke für jeden Tip!

greetings, Nena

Hallo Nena,

da das Geschäft dir kein Geld schuldet scheidet IMO ein Mahnbescheid aus. Du kannst lediglich vom Vertrag zurücktreten und dann dein Geld zurück verlangen.

Es ist erforderlich, das Geschäft „in Verzug“ zu setzen. Gesetzliche Vorschriften gibt es m.W. nicht, um jedoch beweisen zu können, da du das gemacht hast, empfehle ich ein Einschreiben mit Rückschein.

Evtl. kann auch die Drohung mit einem Anwalt und einer „Klage auf Erfüllung (Lieferung)“ helfen.

Gruß
HaWeThie