Wohnrecht /Schenkung

Von: , Frage gestellt am Mi, 11. Apr 2001

Im Verwandtenkreis ist eine Schenkung (Haus von Eltern an zwei Kinder) geplant. Ich wurde als vermeintlicher Experte zum Thema Wohnrecht befragt, wußte aber auch nix genaues
(aber ich weiss, wo ich fragen kann :-) !)
Sachverhalt:
Ein Kind bekommt das Haus. Anstatt das andere Kind auszuzahlen und die Wohnung an die Schwesterr "normal" zu vermieten steht noch zur Debatte, dieser stattdessen ein Wohnrecht einzuräumen.
Nun weiss ich zwar, dass ein Wohnrecht eine Dienstbarkeit ist, die im Grundbuch eingetragen wird und dem Nießbrauch ähnlich ist. Von daher dürfte das Wohnrecht an sich ja schon eine Wertminderung des Hauses darstellen.

Uns würden aber mehr die praktischen Auswirkungen interessieren.
An Nachteilen (fast schon Horrorszenarien) wurde bspw. immer genannt,
1. dass der Wohnrechtsinhaber ohne zu fragen Familie / Freund einziehen lassen kann. (Hund / Katze / Maus)
2. dass der Wohnrechtsinhaber wenn er zB finanziell klamm ist ausziehen kann und zwar das Wohnrecht aufgibt, dafür aber die Auszahlung des Restwerts verlangen kann. Sollte der Eigentümer dann gerade zufällig ebenso knapp bei Kasse sein, kann der Wohnrechtsinhaber die Zwangsversteigerung beantragen
3. dass der Wohnrechtsinhaber nicht unbedingt selber drin wohnen muss sondern die Wohnung auch vermieten oder überlassen kann
4. dass man das Haus nicht so ohne weiteres zb über eine Grundschuld belasten kann

Vorteile gibt es anscheinend nur im steuerlichen Bereich.

Treffen diese Behauptungen überhaupt so zu ? Wer hat schlechte oder auch gute Erfahrungen mit einem Wohnrecht gemacht ?

Vielen Dank schon mal im voraus für Eure / Ihre Ratschläge

Gruss
pingoin

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 1 hilfreich
    Re: Wohnrecht /Schenkung

    Unter welchen Voraussetzungen kann für ein Haus, für das ein Wohnrecht besteht, keine Grundschuld aufgenommen werden? Gilt dies auch für eine Hypothek? Für eine evtl. Antwort schon mal vielen Dank!

    Gruß

    Christoph

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Wohnrecht /Schenkung

      Unter welchen Voraussetzungen kann für ein Haus, für das ein
      Wohnrecht besteht, keine Grundschuld aufgenommen werden? Gilt
      dies auch für eine Hypothek?
      Christoph
      Hallo Christoph,
      das genau versuche ich ja auch herauszufinden. Die von mir aufgezählten Punkte sind alles Meinungen bzw. Halbwissen, das im Verwandtenkreis bei der versuchten Klärung dieser Frage auftauchte (frei nach dem Motto: ein ehemaliger Arbeitskollege von mir kannte mal jd und der hat erzählt ... naja, wie das halt so ist, Nessie ist ws. auch so entstanden)

      Gruss
      pingoin (der immer noch auf Klärung hofft)

  2. Antwort von nach 23 Stunden 1 hilfreich
    Re: Wohnrecht /Schenkung

    Hallo pingoin,

    die drei "Horrorszenarien" treffen nicht unbedingt zu; um ganz sicher zu gehen, dass der Wohnrechtsinhaber nicht machen kann, was er will, können seine Rechte im Erb- bzw. Schenkungsvertrag geregelt werden.

    Ein mit einem Wohnrecht belastetes Grundstück kann zwar grundsätzlich noch mit einer Grundschuld belastet werden. In der Regel allerdings verlangen die Banken den Rangrücktritt des Wohnrechts. Den wird der Berechtigte nicht unbedingt einräumen wollen, denn es bedeutet, dass, wenn aus dieser Grundschuld heraus die Zwangsverwertung betrieben wird, das Wohnrecht u.U. verloren geht. Falls eine Bank eine nachrangige Beleihung vornimmt, wird sie das Wohnrecht bei ihrer Beleihungsprüfung kapitalisieren. Ob das Objekt dann eine weitere Beleihung hergibt, hängt von mehreren Faktoren ab.

    Freundliche Grüße

    Wolle

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Wohnrecht/Grundbucheintragung/Testament

      Hallo alle zusammen!
      Der Fall um den es mir geht, ist folgender: Einer mittlerweile 92-jährigen Frau ist von ihrem Vater in den Fünfziger-Jahren bereits in einem Testament ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht in einer in ihrem Elternhaus befindlichen Wohnung eingeräumt worden. Das Haus selbst wurde ihrem längst verstorbenen Bruder vererbt und nach dem Tod von dessen Frau deren Sohn. Dieser musste eine Grundschuld oder Hypothek (weiß ich nicht genau) auf das Haus aufnehmen. Das Haus wurde jetzt von der Bank zum Verkauf ausgeschrieben. Das dumme: Es hat sich herausgestellt, dass das Wohnrecht nie ins Grundbuch eingetragen wurde. Die Fragen, die sich daraus ergeben, sind: Kann der letzte Eigentümer, auch wenn das Haus faktisch mittlerweise der Bank gehört, dies jetzt noch nachholen? Die Bank selber wird es ja wegen der Wertminderung wohl kaum tun. Gibt es für die alte Dame angesichts der Tatsache, dass sie ihr ganzes langes Leben in dieser Wohnung gelebt hat, auch bei einem Verkauf so etwas wie ein Wohnrecht aus Gewohnheitsrecht, auch wenn ein solches niemals im Grundbuch eingetragen wurde? Für Eure Antworten schon mal vielen Dank!

      Gruß und frohe Ostern!

      Christoph

      • Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
        Re: Wohnrecht/Grundbucheintragung/Testament

        Hallo Christoph,
        grundsätzlich stehen die Aussichten der alten Dame nicht zum Besten :-((.

        Die Einräumung des Wohnrechtes hätte seinerzeit in einem notariell beurkundeten Vertrag erfolgen müssen, in dem auch die Eintragung des Wohnrechts in das Grundbuch bewilligt sein müßte. Dies ist vermutlich nicht geschehen, ansonsten ist unerklärlich, dass keine Eintragung erfolgte. Sollte es doch geschehen sein, kann zwar u.U. die Eintragung nachgeholt werden - allerdings nur im Range nach den zwischenzeitlich vorgenommenen Eintragungen, denn maßgebend für die Rangfolge ist nicht der jeweilige Zeitpunkt der Bewilligung der Rechte, sondern deren Eintragung ins Grundbuch. D.h., es würde jetzt im Range nach den "neuen" Grundschulden eingetragen, und damit im Zwangsversteigerungsfall i.d.R. ausfallen. Ein Gewohnheitsrecht gibt es dabei nicht.
        Ob der alten Dame andere Entschädigungsansprüche zustehen, sollte ein Jurist anhand des Vertrages aus den 50er Jahren prüfen, insbesondere die Frage, warum das Wohnrecht seinerzeit nicht eim Grundbuch eingetragen wurde.
        Freundliche Grüße
        wolle

        • Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
          Re^2: Wohnrecht/Grundbucheintragung/Testament

          Hallo Wolle!

          Ich bedanke mich herzlich bei Dir!

          Gruß

          Christoph

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