Wohnrecht /Schenkung
Von: , Frage gestellt am Mi, 11. Apr 2001
Im Verwandtenkreis ist eine Schenkung (Haus von Eltern an zwei Kinder) geplant. Ich wurde als vermeintlicher Experte zum Thema Wohnrecht befragt, wußte aber auch nix genaues
(aber ich weiss, wo ich fragen kann :-) !)
Sachverhalt:
Ein Kind bekommt das Haus. Anstatt das andere Kind auszuzahlen und die Wohnung an die Schwesterr "normal" zu vermieten steht noch zur Debatte, dieser stattdessen ein Wohnrecht einzuräumen.
Nun weiss ich zwar, dass ein Wohnrecht eine Dienstbarkeit ist, die im Grundbuch eingetragen wird und dem Nießbrauch ähnlich ist. Von daher dürfte das Wohnrecht an sich ja schon eine Wertminderung des Hauses darstellen.
Uns würden aber mehr die praktischen Auswirkungen interessieren.
An Nachteilen (fast schon Horrorszenarien) wurde bspw. immer genannt,
1. dass der Wohnrechtsinhaber ohne zu fragen Familie / Freund einziehen lassen kann. (Hund / Katze / Maus)
2. dass der Wohnrechtsinhaber wenn er zB finanziell klamm ist ausziehen kann und zwar das Wohnrecht aufgibt, dafür aber die Auszahlung des Restwerts verlangen kann. Sollte der Eigentümer dann gerade zufällig ebenso knapp bei Kasse sein, kann der Wohnrechtsinhaber die Zwangsversteigerung beantragen
3. dass der Wohnrechtsinhaber nicht unbedingt selber drin wohnen muss sondern die Wohnung auch vermieten oder überlassen kann
4. dass man das Haus nicht so ohne weiteres zb über eine Grundschuld belasten kann
Vorteile gibt es anscheinend nur im steuerlichen Bereich.
Treffen diese Behauptungen überhaupt so zu ? Wer hat schlechte oder auch gute Erfahrungen mit einem Wohnrecht gemacht ?
Vielen Dank schon mal im voraus für Eure / Ihre Ratschläge
Gruss
pingoin
