Stiftung
Von: , Frage gestellt am Sa, 6. Nov 1999
wie unterscheidet sich die Stiftung vom eingetragenen Verein ???
Andreas
wie unterscheidet sich die Stiftung vom eingetragenen Verein ???
Andreas
wie unterscheidet sich die Stiftung vom
eingetragenen Verein ???
Andreas
o mei, du fragst Sachen. Am Besten, zum Verein in das BGB schauen (so um § 20 herum, wenn ich mich nicht irre). Der Unterschied ist nicht sehr groß. Bei einer Stiftung wird ein bestimmtes Vermögen (beim Verein ist der Vereinszweck maßgeblich!) einem bestimmten Zweck zugeordnet. Die Überwachung, die den Stiftungszweck beachten muß, der Stiftung ist komplizierter weil dort nicht nur interne sondern auch steuerrechtliche Probleme vorliegen. Stiftungen werden oft gemacht, um Steuern zu sparen, unfähigen Nachwuchs aus dem Betrieb herauszuhalten. Eine Stiftung darf wirtschaftlich tätig sein, ein Verein nicht, denn sonst könnte man damit das GmbH-Gesetz (eine GmbH ist ein wirtschaftlich tätiger Verein,könnte man sagen!). Kurzum, das Thema ist zu komplex als daß man es hier kurz abhandeln könnte.