Garage nicht ordnungsgemäß gekündigt ?
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am So, 7. Nov 1999
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Ein Mieter nutzt seit ca. 3 Jahren eine Garage und zahlt dafür mtl. seine Miete. Es besteht kein schriftlicher Mietvertrag. Jetzt gibt er von heute auf morgen den Garagenschlüssel den Vermieter zurück und zahlt dementsprechen nicht mehr für die Garage (es ist weder eine mündliche noch eine schriftliche Kündigung beim Vermieter eingegangen). Was kann der Vermieter tun ?
Ein Mieter nutzt seit ca. 3 Jahren eine Garage und zahlt dafür mtl. seine Miete. Es besteht kein schriftlicher Mietvertrag. Jetzt gibt er von heute auf morgen den Garagenschlüssel den Vermieter zurück und zahlt dementsprechen nicht mehr für die Garage (es ist weder eine mündliche noch eine schriftliche Kündigung beim Vermieter eingegangen). Was kann der Vermieter tun ?
