Garage nicht ordnungsgemäß gekündigt ?

Folgender Sachverhalt liegt vor:
Ein Mieter nutzt seit ca. 3 Jahren eine Garage und zahlt dafür mtl. seine Miete. Es besteht kein schriftlicher Mietvertrag. Jetzt gibt er von heute auf morgen den Garagenschlüssel den Vermieter zurück und zahlt dementsprechen nicht mehr für die Garage (es ist weder eine mündliche noch eine schriftliche Kündigung beim Vermieter eingegangen). Was kann der Vermieter tun ?

In der Rückgabe der Schlüssel ist eine Kündigung (durch schlüssiges Verhalten) zu sehen. Das Mietverhaältnis endet nach der gestzlichen Kündigungsfrist des § 565 BGB. Danach wirkt eine Kündigung bis zum dritten werktag eines Monat zum Ende des übernächsten Monats.

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