moin moin,
hab doch tatsächlich innerhalb von 2 tagen jetzt 3-mal die lieben herren vom landkreis mit ihrem blitzer-wagen getroffen und was soll ich sagen: beim dritten mal haben sich mich doch tatsächlich erwischt! (etwas versteckt zwischen zwei anderen autos, so´n mist)
geblitzt worden bin ich mit dem motorrad beim überholen eines autos. bin laut tacho ca. 70 gefahren am ortseingang. meine frage ist: kann eine messung beim überholen rechtlich einwandfrei sein, oder ist die gefahr einer falschmessung durch das überholte auto zu groß??
besten dank
jorror
p.s. bitte keine kommentare von moralaposteln, hab nur zum überholen ein bißchen gas gegeben und außerdem: wer fährt schon immer vorschriftsmäßig?
Hi Jorror
Als Motorradfahrer hast du insofern gute Karten das du als Faherer nicht unbedingt erkennbar bist, es sei denn du hast besonders auffällige Motorradkleidung, zum anderen werden geblitzte Fahrzeuge meist nur von vorne fotografiert und somit den Polizisten kein Kennzeichen zur Identifizierung zur Verfügung steht.
Würde mir da also keine allzu großen Sorgen machen. Selbst wenn sie dich ermitteln… bei 70 im 50er-Bereich liegst du noch außerhalb eines Fahrverbotes.
Gruß
Frank K.
Wenn zwei Fahrzeuge auf dem Bild sind…
…wird das sowieso aussortiert. Die Messung muß einwandfrei und eindeutig zuordnugsfähig sein.
dennis
Als Motorradfahrer hast du insofern gute Karten das du als
Faherer nicht unbedingt erkennbar bist, es sei denn du hast
besonders auffällige Motorradkleidung, zum anderen werden
geblitzte Fahrzeuge meist nur von vorne fotografiert und somit
den Polizisten kein Kennzeichen zur Identifizierung zur
Verfügung steht.
tja, der landkreis bei uns ist leider ganz gut ausgerüstet, die blitzen auch von hinten. habs im rückspiegel noch gesehen! identifiziert wird glaube ich anhand der klamotten etc… ich weiß nicht ob es sich lohnt abzustreiten das man der fahrer war, anschließend darf man dann womöglich noch ein fahrtenbuch führen!
servus
jorror
Hi Jorror
weiß nicht ob es sich lohnt abzustreiten das man der fahrer
war, anschließend darf man dann womöglich noch ein fahrtenbuch
führen!
Ehrlich gesagt - da du es warst und bei Geschwindigkeitsüberschreitungen