Liebe Experten,
ich bin Nachkomme von Weltkrieg II-Flüchtlingen (Vertriebenen) aus dem heutigen Polen. Meine Großeltern hatten Grundstücks- und Immobilienbesitz in Schlesien und wurden nach dem Krieg im Rahmen des Lastenausgleichs (?) für die Enteignung dieses Besitzes entschädigt.
Mich interessiert nun folgendes: (1) Sind die Enteignungen der Nach-Weltkriegszeit aus heutiger Sicht juristisch unanfechtbar? Hat die Bundesrepublik Deutschland auf alle Rechte am Besitz der Flüchtlinge verzichtet? Kann sie das? Sozusagen als „Rechtsnachfolgerin“ des Deutschen Reichs? Ich bin ein völliger juristischer Laie: ist der Besitz nicht etwas individuelles? Kann der Staat auf die Besitzrechte seiner Bürger verzichten? (2) Wirkt sich der bevorstehende EU-Beitritt der Republik Polen auf die rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang aus? (3) Betrifft die Enteignung (und der evtl. Verzicht auf Ansprüche von Seiten der BRD) nur Grund- und Immobilienbesitz oder auch alle beweglichen Güter, die sich zur Zeit der Enteignung auf den Grundstücken oder in den Gebäuden befanden?
1000 Dank vorab
Michael