Eigentumsverhaeltnisse nach Enteignung (post WWII)

Liebe Experten,

ich bin Nachkomme von Weltkrieg II-Flüchtlingen (Vertriebenen) aus dem heutigen Polen. Meine Großeltern hatten Grundstücks- und Immobilienbesitz in Schlesien und wurden nach dem Krieg im Rahmen des Lastenausgleichs (?) für die Enteignung dieses Besitzes entschädigt.

Mich interessiert nun folgendes: (1) Sind die Enteignungen der Nach-Weltkriegszeit aus heutiger Sicht juristisch unanfechtbar? Hat die Bundesrepublik Deutschland auf alle Rechte am Besitz der Flüchtlinge verzichtet? Kann sie das? Sozusagen als „Rechtsnachfolgerin“ des Deutschen Reichs? Ich bin ein völliger juristischer Laie: ist der Besitz nicht etwas individuelles? Kann der Staat auf die Besitzrechte seiner Bürger verzichten? (2) Wirkt sich der bevorstehende EU-Beitritt der Republik Polen auf die rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang aus? (3) Betrifft die Enteignung (und der evtl. Verzicht auf Ansprüche von Seiten der BRD) nur Grund- und Immobilienbesitz oder auch alle beweglichen Güter, die sich zur Zeit der Enteignung auf den Grundstücken oder in den Gebäuden befanden?

1000 Dank vorab
Michael

Hi Michael,
erstens hat deine Familie im Zusammenhang mit der Regulierung nach dem Lastenausgleichsgesetz auf alle entsprechenden Ansprüche verzichtet, zweitens hat die Bundesrepublik Deutschland mittlerweile die Oder-Neiße-Linie anerkannt, so dass die ehemaligen Ostgebiete nunmehr polnisches Staatsgebiet sind.
Deutschland hat also nur auf Staatsgebiet verzichtet, nicht einer Einzelperson das Eigentum entzogen. Die Konsequenz hieraus ist, dass du heute mit der polnischen Regierung verhandeln müßtest, wenn du Rechte an den Besitztümern geltend machen möchtest.
Deutschland hat im übrigen nicht als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches gehandelt, sondern als sich selbst. Das Deutsche Reich ist nach Ansicht vieler Wissenschaftler nicht durch den verlorenen Krieg untergegangen und auch nie aufgelöst worden.
Der Beitritt Polens zur EU wird grundsätzlich an dieser Sache nichts ändern. Es wird dich niemand hindern, Gebietsansprüche an den polnischen Staat zu richten. Aber ob das jetzt was hilft oder später nach einem EU-Beitritt, wage ich zu bezweifeln.

Gruß,
Francesco