Auskunft an den Betroffenen laut BDSG

Ich weiss nicht, ob ich unbedingt in diesem Bereich richtig bin, aber mich wuerde interessieren, ob ich eine Firma dazu „zwingen“ kann, mir Auskunft darueber zu geben, an welche Stellen meine Daten weitergegeben wurden. Man kennt ja diesen Adresshandel.

Im Bundesdatenschutzgesetzt §34, Absatz 1 steht folgendes: „Der Betroffene kann Auskunft verlangen über … 3. Personen und Stellen, an die seine Daten regelmäßig übermittelt werden, wenn seine Daten automatisiert verarbeitet werden.“

Mich interessiert, was in dem Falle regelmaessig heisst. Adressen werden ja auch wohl kaum regelmaessig uebermittelt, der Verkauf findet ja wohl nur einmal statt.

Die Herkunft der Daten herauszufinden scheint ja auch nicht gerade leicht zu sein, da ja in Absatz 2 steht „Auskunft über Herkunft und Empfänger kann der Betroffene nur verlangen, wenn er begründete Zweifel an der Richtigkeit der Daten geltend macht.“

Schönen guten Tag,

„regelmäßig“ heißt hier nicht, dass deine Daten häufig übermittelt werden, sondern dass der „Verkäufer“ in schöner Regelmäßigkeit (immer, wenn 100 Datensätze neu sind, oder so) die Daten übermittelt.

IMHO kannst du von jedem, der Daten über dich hat, verlangen, dass er dir mitteilt, an wen diese weitergegeben wurden. Notfalls muss auch hier wieder die Drohung mit dem Anwalt nachhelfen.

Gruß
HaWeThie
(*derimmernochdermeinungsistdassanredeundgrußnichtschaden*)

Hi Patrick,
es gibt viele Stellen und Behörden, die Daten über dich sammeln. Grundsätzlich ist aber jeder „Datensammler“ verpflichtet dir mitzuteilen, wenn er personenbezogene Daten speichert.
Die Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn du vorher in die Datenübermittlung eingewilligt hast.
Bei der Datenspeicherung bei Behörden und bei der Telekom mußt du ausdrücklich (formularmäßig) erklären und unterschreiben, ob du mit einer Weitergabe deiner Daten einverstanden bist.
Du kannst dies verweigern.
Wenn du dein Einverständnis gegeben hast, besteht kein Anspruch darauf zu erfahren, an wen Daten weiter gegeben worden sind.

Gruß,
Francesco

Die Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn du vorher in
die Datenübermittlung eingewilligt hast.
Bei der Datenspeicherung bei Behörden und bei der Telekom mußt
du ausdrücklich (formularmäßig) erklären und unterschreiben,
ob du mit einer Weitergabe deiner Daten einverstanden bist.
Du kannst dies verweigern.
Wenn du dein Einverständnis gegeben hast, besteht kein
Anspruch darauf zu erfahren, an wen Daten weiter gegeben
worden sind.

Nun ja, das bezieht sich aber aussschliesslich auf oeffentliche Stellen. Nicht umsonst gibt es ja im BDSG einen extra Abschnitt fuer die Speicherung der Daten an oeffentlichen Stellen. Aber mir geht es ja insb. um Firmen. Kann ich denn nicht beispielsweise auch von der netten Firma, die mir so unvermittelt nen Werbebrief geschickt hat erfahren, von wem sie meine Adresse bekommen hat.

Hi,
wenn die Firma deine Daten speichert, dann ja. Wenn sie diese nur benutzt, um dir Werbematerial zu schicken, dann nein.
Gruß,
Francesco