frage: warum werden die abertausend sex-seiten im netz eigentlich nicht genauso vehement bekämpft wie’s bei kinderpornohraphie der fall ist? laut stgb steht auf beiden vergehen dieselbe strafe.
gruß
michael
frage: warum werden die abertausend sex-seiten im netz eigentlich nicht genauso vehement bekämpft wie’s bei kinderpornohraphie der fall ist? laut stgb steht auf beiden vergehen dieselbe strafe.
gruß
michael
frage: warum werden die abertausend sex-seiten im netz
eigentlich nicht genauso vehement bekämpft wie’s bei
kinderpornohraphie der fall ist? laut stgb steht auf beiden
vergehen dieselbe strafe.
Hallo Michael,
Was bitte soll Verwerfliches daran sein, wenn jemand abbildet, wie sich erwachsene Leute im Bett vergnügen? Was ist an der Abbildung eines nackten Menschen ist schlimm? Sofern es denn ein gut gebauter Mensch ist, finde ich das ausgesprochen lecker.
Wenn ein Staatsanwalt nichts Wichtigeres zu tun hat, dem Papst an den Lippen hängt und das Gedankengut des vorigen Jahrhunderts für zeitgemäß hält, kann er jeden nackten Hintern als Verbreitung von Pornographie verfolgen. Vielleicht findet er sogar einen Richter, der meint, man müsse einem Jugendlichen verheimlichen, wie ein unbekleideter Mensch aussieht. Lächerlich das Ganze. Weil das viele so sehen, bringt eine Anklage wg. Verbreitung von Pornographie meist nichts. Außerdem: Was ist Pornographie? Die Grenzen sind beliebig dehnbar. Deshalb suchen die Sittenwächter am liebsten nach Szenen, die nach Gewalt aussehen und sprechen dann von Verherrlichung derselben. Das klappt dann vor Gericht. Wobei die gleichen Leute markige Lieder grölende Soldaten und auffahrende Panzer unbeanstandet lassen. Auch eine Demo ebenso grölender kahlköpfiger Knobelbecherträger geht stets glatt durch, solange bestimmte Symbole nur tätowiert, aber nicht als Abzeichen getragen werden. Was hat das denn auch mit Gewalt zu tun?
Gruß
Wolfgang
Hallo Michael
frage: warum werden die abertausend sex-seiten im netz
eigentlich nicht genauso vehement bekämpft wie’s bei
kinderpornohraphie der fall ist? laut stgb steht auf beiden
vergehen dieselbe strafe.
und Du bist dir sicher, dass Du den §184 StGB gut durchgelesen hast? Da wird schon zwischen Kinderpornographie und Pornographie unterschieden. Also nochmal aufmerksam lesen (http://www.tigros-net.de/index.php3?go=gesetze).
Gruß
Martin
Hi Michael,
was verstehst du denn unter einer Sex-Seite? Und warum sollte die Verbreitung einer Sex-Seite wie Kinder-Pornografie behandelt werden?
Gruß,
Francesco
Hi Wolfgang,
wieder einmal die gleiche Meinung.
Sex ist doch die schönste Sache der Welt. Warum sollte jemand dafür bestraft werden?
Gruß,
Francesco
Hi Michael,
was verstehst du denn unter einer Sex-Seite?
eine seite mit pornopraphischem inhalt.
Und warum sollte
die Verbreitung einer Sex-Seite wie Kinder-Pornografie
behandelt werden?
weil zu beiden „verbreitungs-vergehen“ in § 184 stgb eben der gleiche text steht. deshalb dacht ich, man müßte doch eigentlich die verbreitung von „normaler“ pornographie ebenso handhaben wie die verbreitung von kinderpornographie.
aber ich denk mal, was letzteres angeht, spielen noch ganz andere paragraphen ne rolle…
gruß
michael
hab nochmal nachgeschaut…
also offenbar haben wir hier die ältesten schinken von stgbs. in § 184 wird im strafmaß wirklich kein unterschied zwischen kinder- und erwachsenenpornographie gemacht.
mit „deiner“ version erübrigt sich natürlich meine ursprüngliche frage.
gruß
michael