Arbeitsrecht -> Probezeit

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage bezüglich der Probezeit…
Folgender Sachverhalt :

Ich habe im Februar letzten Jahres in meiner jetzigen Firma mit der Arbeit begonnen. Laut Vertrag hatte ich eine 6-monatige Probezeit.
Das ist ja auch erstmal korrekt…
Nun bin ich im Juni innerhalb derselben Abteilung befördert worden. Laut Vetrag hatte ich wieder eine Probezeit von 6 Wochen.
Im Dezember habe ich dann wieder im selben Projekt eine andere Stelle angenommen und habe wieder 6 Monate Probezeit…kann das sein ?
Ich meine, das hieße ja im Klartext, dass ich immer nur auf Probe in der Firma bin, wenn ich innerhalb des Projekts befördert werde…und das geht in der Call-Center-Branche ja recht schnell…
Eine Kollegin/Freundin, die hier mal in einem ähnlichen Fall gepostet hatte, sagte, dies sei nicht zulässig…laut Paragraph 622, diesen Paragraph finde ich nur leider nirgends.

Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen ?

Tausend Dank und liebe Grüße,
Vanessa

Hi Vanessa,

gemeint ist hier wohl § 622 Abs. 3 BGB:

„Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.“

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

hierfür erstmal vielen Dank…
Dann hat sich meine Freundin allerdings geirrt bzw. irgendetwas durcheinander gebracht !

Mir geht es nicht um Kündigungsfristen, sondern vielmehr darum, ob es zulässig ist, innerhalb derselben Abteilung bei Beförderung nacheinander drei mal sechs Monate Probezeit auferlegt zu bekommen ?!
Dann komme ich nämlich so schnell aus dieser Probezeit nicht mehr raus…vermutlich bin ich dann immer noch in der Probezeit, obwohl ich schon 24 Monate angestellt bin…das kann doch nicht sein, oder ?!

Kannst du hierzu evtl. auch etwas sagen ?

Lieben Gruß,
Vanessa

Hi Vanessa,

aus dem § 622 Abs. 3 BGB kann interpretiert werden, dass der Gesetzgeber keine längere Probezeit als 6 Monate will.
Welche Nachteile wird die Probezeit für dich haben?
Gewöhnlich benutzt ein Arbeitgeber die Probezeit, um eine verkürzte Kündigungsmöglichkeit zu gewinnen.
Dies ist in deinem Fall nicht mehr möglich, da der Gesetzgeber dies ja begrenzt hat.
Weitere Nachteile sehe ich nicht, außer dass er dein Gehalt in der Probezeit niedrig halten möchte.
Dies ist aber, soweit kein Tarifvertrag anzuwenden ist, alleinige Verhandlungsache, so daß die Bezeichnung Probezeit nach mehr als 6 Monaten nur noch aus einer leeren Worthülse besteht.
Ich würde mir daraus nichts machen.
Wenn es aber für dich wichtig erscheint, rede mit deinem Arbeitgeber darüber, dass er den Status aufhebt, es bringt ihm ohnehin nichts ein.
Gruß,
Francesco

Hi again,

ok, dann muß ich jetzt wohl mit der Katze aus dem Sack :wink:

Es geht darum, dass ich mit der Firma erhebliche Schwierigkeiten habe…nein, noch viel schlimmer, nicht nur ich sondern 80% der Angestellten ! Das ganze Theater geht derzeit schon durch die Presse. Und nun würde ich gerne wissen, ob es rein rechtlich gesehen erlaubt ist oder nicht, bei Beförderung jeweils eine neue 6-monatige Probezeit auferlegt zu bekommen.
Für mich sind hier Fakten wichtig, weil ich nicht mehr bereit bin, diese Ausnutzerei etc. mitzumachen…wie gesagt, es gibt erhebliche Differenzen mit dieser Firma, niemand fühlt sich so richtig zuständig, die Fluktuation ist enorm hoch, der Ansprechpartner von gestern ist morgen schon nicht mehr da etc.
Abgesehen davon liegen Reklamationen der Gehälter seit 10/00 von eben 80% der Angestellten unbearbeitet! in der Admin…die Motivation sinkt und wir möchten gerne gute Argumente haben, deshalb die Frage bezüglich der Verträge…

In diesem Sinne, lieben Gruß,
Vanessa

Hallo Vanessa,

probezeiten haben den Sinn einen Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen ohne Begründung entlassen zu können.
Dies Funktioniert aber nur 6 Monate. Denn dann greift der § 1 des kündigungsschutzgesetzes.
§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

Da Du kein neues Arbeitsverhältnis eingegangen bist, sondern nur Befördert wurdest kannst Du soviele Probezeiten vereinbaren wie es Dein Arbeitgeber will, alle Unwirksam.
Nun kommen natürlich nur noch die Kündigungsfristen des § 622 BGB in betracht, wenn Dein Arbeitgeber die Kündigung begründen kann.
Im übrigen würde ich versuchen kompetente Hilfe zu bekommen. Eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Ver.di würde ich Dir raten, denn die haben schon Erfahrungen mit Call Centern.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Hallo Vanessa,

vielleicht liegt hier ein Mißverständnis vor. Die Probezeit für das Arbeitsverhältnis kann, wie ja von anderen bereits ausführlich dargestellt, nicht dauernd verlängert werden.

Allerdings kann auch eine Beförderung auf Probe ausgesprochen werden. Wenn sich in der neuen „Probezeit“ herausstellt, daß Du für die höhere Stellung nicht geeignet bist (oder der AG meint, Du wärst es nicht) kannst Du wieder auf das Niveau der alten Tätigkeit zurückgestuft werden (sowohl was die Aufgabenstellung als auch das Gehalt betrifft). Das beschäftigungsverhältnis bleibt jedoch m.E. bestehen.

Gruß
Werner

Hallo Werner,

derartige Probezeiten wie Du sie beschreibst sind im Arbeitsrecht unbekannt. Will der Arbeitgeber eine/n Arbeitnehmer/in zurückversetzen wird er schon eine Änderungskündigung schreiben müssen.

Allerdings Frage ich mich die ganze Zeit ob der Arbeitgeber befristete Arbeitsverhältnisse abschließt. Das wäre dann schon wieder eine viel verzwicktere Lage.

Grüße
Michael