Hi,
ein Blick ins Gesetz eröffnet ungeahnte Möglichkeiten, sagte mein Professor immer.
§ 1925 BGB regelt das Erbe bei Vorhandensein von Eltern und deren Abkömmlingen ( Erbe 2. Ordnung).
Wenn in diesem Fall keine Eltern des Erblassers mehr leben und Erben 1. Ordnung (Kinder, Enkel) nicht vorhanden sind, erben die Geschwister zu gleichen Teilen. Soweit diese verstorben sind, treten deren Kinder an ihre Stelle.
In deinem Fall also erben die "mehrere Geschwister" + für deinen verstorbenen Vater dessen Kinder.
Als Bespiel:
Es sind 4 Geschwister vorhanden. Dann erbt jeder Bruder/Schwester 1/4 des Erbes. Die Kinder deines Vaters erben dann insgesamt 1/4 und teilen dies wiederum unter sich auf.
Die Mutter ist leider außen vor, sie gehört nicht zu den Erben 1. oder 2. Ordnung.
Hoffentlich war das verständlich. Wenn nicht, versuch ichs noch einmal.
Gruß,
Francesco