Hallo,
bezüglich Erbrecht hätte ich folgende Frage:
Mein Vater ist 1988 gestorben.Meine Mutter lebt noch.
Mein Vater hat noch mehrere Geschwister, wovon ein Bruder nicht verheiratet ist, und irgendwann alles vererbt.(gesetzliche Erbfolge vorausgesetzt)
Erbt in diesem Fall auch meine Mutter ?
(die Frau des verstorbenen Bruders),
wenn ja zu gleichen Teilen ?
Hi,
ein Blick ins Gesetz eröffnet ungeahnte Möglichkeiten, sagte mein Professor immer.
§ 1925 BGB regelt das Erbe bei Vorhandensein von Eltern und deren Abkömmlingen ( Erbe 2. Ordnung).
Wenn in diesem Fall keine Eltern des Erblassers mehr leben und Erben 1. Ordnung (Kinder, Enkel) nicht vorhanden sind, erben die Geschwister zu gleichen Teilen. Soweit diese verstorben sind, treten deren Kinder an ihre Stelle.
In deinem Fall also erben die „mehrere Geschwister“ + für deinen verstorbenen Vater dessen Kinder.
Als Bespiel:
Es sind 4 Geschwister vorhanden. Dann erbt jeder Bruder/Schwester 1/4 des Erbes. Die Kinder deines Vaters erben dann insgesamt 1/4 und teilen dies wiederum unter sich auf.
Die Mutter ist leider außen vor, sie gehört nicht zu den Erben 1. oder 2. Ordnung.
Hoffentlich war das verständlich. Wenn nicht, versuch ichs noch einmal.
Gruß,
Francesco
über den Verkauf einer Immobilie entscheidet die Erbengemeinschaft. Da gibt es keine Mehrheitsentscheidung. Alle müssen mit dem Verkauf einverstanden sein.
Wenn eine Einigung nicht zu erzielen ist, kann ein Erbbeteiligter die Zwangsvollstreckung im Wege der Erbauseinandersetzung betreiben. Dazu reicht theoretisch ein Erbanteil von 1%.
Übrigens ist dir ein Rechenfehler unterlaufen: Wenn du 3 Geschwister hast, seid ihr also zu 4. Erbanteil wäre dann 1/4 von 1/4, also 1/16 vom Ganzen.