Erbrecht

Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Apr 2001

Hallo,
bezüglich Erbrecht hätte ich folgende Frage:
Mein Vater ist 1988 gestorben.Meine Mutter lebt noch.
Mein Vater hat noch mehrere Geschwister, wovon ein Bruder nicht verheiratet ist, und irgendwann alles vererbt.(gesetzliche Erbfolge vorausgesetzt)
Erbt in diesem Fall auch meine Mutter ?
(die Frau des verstorbenen Bruders),
wenn ja zu gleichen Teilen ?

Danke

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Erbrecht

    Hi,
    ein Blick ins Gesetz eröffnet ungeahnte Möglichkeiten, sagte mein Professor immer.
    § 1925 BGB regelt das Erbe bei Vorhandensein von Eltern und deren Abkömmlingen ( Erbe 2. Ordnung).
    Wenn in diesem Fall keine Eltern des Erblassers mehr leben und Erben 1. Ordnung (Kinder, Enkel) nicht vorhanden sind, erben die Geschwister zu gleichen Teilen. Soweit diese verstorben sind, treten deren Kinder an ihre Stelle.
    In deinem Fall also erben die "mehrere Geschwister" + für deinen verstorbenen Vater dessen Kinder.
    Als Bespiel:
    Es sind 4 Geschwister vorhanden. Dann erbt jeder Bruder/Schwester 1/4 des Erbes. Die Kinder deines Vaters erben dann insgesamt 1/4 und teilen dies wiederum unter sich auf.
    Die Mutter ist leider außen vor, sie gehört nicht zu den Erben 1. oder 2. Ordnung.
    Hoffentlich war das verständlich. Wenn nicht, versuch ichs noch einmal.
    Gruß,
    Francesco

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Erbrecht

      Vielen Dank für die Antwort. Habe es fast 100 % verstanden.
      Bildlich dargestellt ist dann die Erbfolge so:

      Bruder (stirbt)

      1/4 1/4 1/4 1/4
      Schwester Schwester Bruder Bruder (verstorben)
      somit die Kinder

      Ist das richtig ?
      Da ich 3 Geschwister habe, werde ich vom 1/4 wiederum
      1/3 erhalten !

      Noch eine Frage:
      Der Bruder hat ein Haus, welches zur Erbmasse gehört.
      Bei welchem Abstimmungsergebnis kann das Haus verkauft werden ?

      Danke im voraus !

      Gruß HF

      • Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Erbrecht

        Hi,

        über den Verkauf einer Immobilie entscheidet die Erbengemeinschaft. Da gibt es keine Mehrheitsentscheidung. Alle müssen mit dem Verkauf einverstanden sein.
        Wenn eine Einigung nicht zu erzielen ist, kann ein Erbbeteiligter die Zwangsvollstreckung im Wege der Erbauseinandersetzung betreiben. Dazu reicht theoretisch ein Erbanteil von 1%.
        Übrigens ist dir ein Rechenfehler unterlaufen: Wenn du 3 Geschwister hast, seid ihr also zu 4. Erbanteil wäre dann 1/4 von 1/4, also 1/16 vom Ganzen.

        Gruß,
        Francesco

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Erbrecht

      Hey Franceso,
      bezüglich des Erbrechts hätte ich nochmals Fragen:

      1) wie funktioniert das im Erbfall ?
      muss man sein Erb-Recht irgendwo anmelden ?
      oder von welchem Amt wird man informiert ?

      2) Weißt Du zufällig auch die Erb-Steuerklasse für
      den besagten Erbfall bzw. den Freibetrag ???

      Danke

      Gruß HF

      • Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Erbrecht

        Hi,

        wenn der Erbfall eingetreten ist, kannst du beim Nachlaßgericht einen Erbschein beantragen. Der sagt darüber aus, wer wieviel erbt.
        Gruß,
        Francesco

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