Lichthupe rechtsbindend ?

Hallo Experten…

Folgende klassische Situation : (Kommt immerwieder vor)

Ich stehe auf einer Vorfahrtstrasse an einer roten Ampel und will links abbiegen (Blinker gesetzt !) Die Ampel springt auf grün, ich fahre etwas in die Kreuzung ein und lasse den Gegenverkehr durch. Einer der entgegenkommenden Fahrzeuge blendet mit der Lichthupe auf. Ich gehe davon aus, daß er mich durchlassen will, setzte zum abbiegen an und es knallt.
(Zum Knall kam es bei mir zum Glück nicht, ich habe noch rechtzeitig gebremst !!) Aber ist die Rechtslage, wenn es zum Unfall gekommen wäre ?? Wer hätte dann Schuld ??

Gruß Timo…

Hi Timo,
ein solcher Verkehrsunfall würde von dir verursacht angesehen. Du mußt dich an die Verkehrsregeln halten. Der geradeaus-Verkehr hat hier eindeutig Vorfahrt, die du beachten mußt.
Die Lichthupe zu betätigen ist zwar nicht zulässig, da sie nur in Notfällen eingesetzt werden darf. Aber die Betätigung durch deinen potentiellen Unfallgegner entbindet dich nicht von der Verpflichtung, ihn durchfahren zu lassen.
Abgesehen davon kann der Fahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer auf sich oder etwas aufmerksam gemacht haben wollen, oder er ist irrtümlich an den Bedienungsarm gekommen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, und deshalb darf man sich nicht darauf verlassen, dass der andere das gleiche meint wie man selbst.

Gruß,
Francesco

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, und deshalb darf

man sich nicht darauf verlassen, dass der andere das gleiche
meint wie man selbst.

Gruß,
Francesco

Genau deshalb sollte man weder jemandem, der keine Vorfahrt hat, eine solche versuchen mitzuteilen und schon gar nicht auf irgendwelche Handzeichen oder sonstige Zeichen anderer Verkehrsteilnehmer eingehen, wenn der andere Vorfahrt hat. Mein oberstes Prinzip!! Auch wenn der Fußgänger am Zebrastreifen dich schon mal freundlich rüberwinken will, geh nicht darauf ein! Wirst du gesehen, oder fällt es dem „senilen Opa“ plötzlich doch ein, dass er rüber will, bist du dran!

Ich stoße mit meinem Verhalten zwar schon mal desöfteren auf Unverständnis (auch bei meinem Beifahrer), aber die Vorfahrt hat nun mal nur einer!! Anders ist es lediglich in Situationen, die tatsächlich nicht eindeutig geregelt sind, z.B. eine kleine Kreuzung an der lediglich die rechts vor links Regel einzuhalten ist. Hier ist man schonmal auf Verständigung (in der Regel Handzeichen) angewiesen. Ansonsten gilt bei mir nur eins! Ich fahre immer zuerst, wenn ich Vorfahrt habe, wird mir die Vorfahrt entgegen der Verkehrsregeln irgendwie eingeräumt, warte ich trotzdem!

Gruß
Jeanny

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Nur kurz:
Hallo Timo,

Ich habe mal in de´r Tageszeitung eien Kurzurteilartikel gelesen: Dort stand auch, daß die Lichthupe nicht rechtsbindend, genausowenig wie der Rechts gesetzte Blinker dessen, der dann doch geradeaus fährt. Das einzige was die Richter gelten ließen, war Blickkontakt und Handzeichen. Doch auch hier gilt: Beweisen mußt Du das Gegenteil dessen, was Dein Unfallgegner behauptet !!!

gruß

dennis

in jedem fall wärest du schuld
ich bin zwar kein experte, aber ich denke man muß auch kein huhn sein um ein ei vom tischtennisball unterscheiden zu können.
hier liegt der fall klar. du bist schuld. selbst wenn du zeugen hättest. der andere behauptet dann aus versehen an die lichthupe gekommen zu sein, und das kannst du niemals wiederlegen.
einzige ausnahme wäre die, wenn er schon einmal einen unfall auf diese art verursacht hätte. dann könnte man von einem versicherungsbetrug ausgehen, wobei du aber sicherlich 50% des schadens selber tragen müsstest.

Hallo Experten…

Folgende klassische Situation : (Kommt immerwieder vor)

Ich stehe auf einer Vorfahrtstrasse an einer roten Ampel und
will links abbiegen (Blinker gesetzt !) Die Ampel springt auf
grün, ich fahre etwas in die Kreuzung ein und lasse den
Gegenverkehr durch. Einer der entgegenkommenden Fahrzeuge
blendet mit der Lichthupe auf. Ich gehe davon aus, daß er mich
durchlassen will, setzte zum abbiegen an und es knallt.
(Zum Knall kam es bei mir zum Glück nicht, ich habe noch
rechtzeitig gebremst !!) Aber ist die Rechtslage, wenn es zum
Unfall gekommen wäre ?? Wer hätte dann Schuld ??

Die Lichthupe darf nur als Gefahrenzeichen oder als Überholankündigung außerhalb geschlossener Ortschaften benutzt werden.

Ich gebe aber zu, daß auch ich sie als „Vorfahrtsverzicht“ anwende. Dann allerdings nur in Nebenstraßen und auch nur dann, wenn beide durch eine eingeparkte Straße wollen. Ich käme nie auf die Idee, auf einer stark befahrenen Hauptstraße sie einzusetzen.

Wenn ich Vorfahrt habe, fahre ich auch. Wenn einer schnell von Links kommt, muß er notfalls stark bremsen. Fange ich erstmal an langsamer zu werden, weil der Depp zu schnell ankommt, kommt es zu Mißverständnissen und es knallt bestimmt. (Wenn’s wirklich eng wird, bremse ich natürlich. Dann bekommt der aber von mir ein nettes Hupkonzert.)

Zu Deiner Frage würde ich sagen, daß Du Schuld hättest. Deswegen in Zukunft bei Lichthupen sehr vorsichtig sein. Ebenso beim Blinken. Wenn ein Vorfahrtsberechtigter blinkt, warte ich (meistens), bis er dann wirklich einschlägt.