Abschleppen vom privaten Parkplatz

Hallo,
wenn jemand auf meinem gemietetem Parkplatz steht, kann ich das Auto dann abschleppen lassen??
Wer zahlt die Kosten?
Uli

Hallo,

klar kannst du abschleppen lassen *g*, aber die folgen dürften recht unangenehm werden.

es ist in diesem fall selbstverständlich das die verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muß. d.h. wenn in 2 min fußweg ein parkplatz frei wäre, mußt du erst mal den benützen. Kostet der etwas, dann hast du anspruch auf ersatz der kosten. weiteres kommt sicher von den profis in der runde.

außerdem muß recht eindeutig zu erkennen sein, daß es sich um einen privatparkplatz handelt. usw.

gruß
Daniel

Du kannst den Wagen abschleppen lassen, musst zunächst als Auftraggeber die Kosten übernehmen und kannst sie dann bei dem Störer eintreiben.
Das ist manchmal mit Ärger verbunden, deshalb würde ich im Einzelfall erwägen, ob ich so handele oder es lieber lasse.
Gruß, bebro

Hallo,
wenn jemand auf meinem gemietetem Parkplatz steht, kann ich
das Auto dann abschleppen lassen??
Wer zahlt die Kosten?
Uli

Hi!

Mein Schwiegervater hatte letztens das Problem und hat von der Polizei erfahren, daß sich das Gesetz dementsprechend geändert hat, daß man nicht mehr - wie vorher - die Polizei rufen muß, daß die die Abschleppung veranlaßt, sondern du direkt abschleppen lassen kannst und der Besitzer beim Abholen die Kosten trägt!

Allerdings dürfte die Verhältnismäßigkeit immer noch eine Rolle spielen, d. h. falls das Abschleppen net wirklich erforderlich war kann der Geschädigte eventuell sein Geld zurückbekommen! Sollte der Fahrer allerdings auf nem klar gekennzeichneten Privatparkplatz stehen gehe ich davon aus, daß er vor Gericht keine Chance hat ;o))

Bernd

Hi,

die Entfernung einer Sache ohne Zustimmung des Eigentümers kann böse Folgen haben. Wir sind uns im Klaren drüber, dass der auf deinem Stellplatz Parkende sich rechtswidrig verhält.
Das Abschleppen andererseits ist auch rechtswidrig.
Im deutschen Recht ist nicht vorgesehen, eine unrechte Handlung mit einer anderen auszugleichen.
Also grundsätzlich ist es nicht zulässig, ein fremdes Fahrzeug von seinem Stellplatz abschleppen zu lassen.
Anders wäre der Fall, wenn jemand vor deiner Garage oder deinem Stellplatz parkt und du dein Fahrzeug nicht mehr benutzen kannst. Das ist schon vergleichbar mit einer Freiheitsberaubung.
Bei aller Güterabwägung muß man dann entscheiden, dass dein recht auf Freizügigkeit (dein Auto zu benutzen) höher ist als das Recht des Falschparkers auf die Unberührtheit seines Eigentums. D.h. du darfst abschleppen lassen.
In deinem Fall müßtest du dein Fahrzeug irgendwo anders parken und könntest den Falschparker auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen, weil du deinen gemieteten Parkplatz nicht benutzen konntest.
Selbst eine Strafanzeige bei der Polizei würde nichts nützen, weil im besten Falle gegen den Falschparker ein Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet würde.

Gruß,
Francesco

Fall aus Österreich
Hallo!

Ich wurde letztes Jahr von einem Privatparkplatz (Kundenparkplatz eines Kaufhauses) in Österreich abgeschleppt. Ich habe geklagt und die Kosten wiederbekommen. Wenn ich gemein gewesen wäre, hätte ich dem Abschlepper am letzten Tag der 30-Tagesfrist noch eine Besitzstörungsklage auf’s Aug drücken können, weil mein Parken war zwar eine Besitzstörung, das Abschleppen meines PKW allerdings auch.
Also privates Abschleppen ist grundsätzlich einmal unzulässig, unabhängig davon, wieviel Tafeln aufgestellt werden (es kann ja nicht sein, dass ich durch selbst aufgestellte Tafeln plötzlich ein Gesetz ändern könnte). Soweit mir bekannt darf jedoch nach BGB (also deutschem Recht) der unmittelbare Besitzer abschleppen, wenn er die Kosten bezahlt und sich nachher am Besitzstörer regressiert, nach ABGB (Ö) gibt es diese Regel jedenfalls nicht.