Alternative zum Abschleppen eines Parkplatzes

Hallo Juristen!

Habe gerade das Posting zum Abschleppen gelesen, bei der mir eine alte Frage wieder hochgekommen ist.

Natürlich ist es ja nicht statthaft, dass man einen unbefugten Parker zuparken kann, da dieser dann in seiner Bewegungsfreiheit genötigt wird.
Ist dieses jedoch wiederum möglich, wenn ich durch ein Schild explizit darauf hinweise, dass aufgrund der Parkplatzsituation an der Stelle Fahrzeuge anstelle abgeschleppt zugeparkt werden? Denn letztlich weiss der Fehlnutzer des Parkplatzes dann ja, was auf ihn zukommen kann.

Hat jemand dazu ein Urteil, eine Einschätzung, gibt es da einen Präzidenzfall oder wo kann man denn so eine Sache rechtlich abklären lassen ?

Gruss Marian

meinst du net es wäre effektiver einfach das Auto statt dem Parkplatz abzuschleppen *gggg

So einfach gehts nicht!

Natürlich ist es ja nicht statthaft, dass man einen unbefugten
Parker zuparken kann, da dieser dann in seiner
Bewegungsfreiheit genötigt wird.

Genau

Ist dieses jedoch wiederum möglich, wenn ich durch ein Schild
explizit darauf hinweise, dass aufgrund der Parkplatzsituation
an der Stelle Fahrzeuge anstelle abgeschleppt zugeparkt
werden? Denn letztlich weiss der Fehlnutzer des Parkplatzes
dann ja, was auf ihn zukommen kann.

Diese Nötigung stellt u.U. eine Straftat nach dem §240 StGB dar.
Allerdings würde die Strafbarkeit entfallen, wenn die Tat gerechtfertigt wäre.
Hierzu prüft man folgendermaßen (vereinfachte Darstellung):

  1. Objektiver Tatbestand:

Hat der Täter die Merkmale des §§ erfüllt. Ohne es weiter auszuführen - ja.

  1. Subjektiver Tatbestand:

Hat der Täter das alles gewußt und gewollt getan - natürlich

  1. Rechtswidrigkeit:

Dies ist der entscheidende Punkt.
Man darf nämlich Straftaten verüben, wenn diese gerechtfertigt sind. Hierzu muß es einen gesetzlich normierten Rechtfertigungsgrund (z.B. Notwehr § 32StGB) o. ein anderen
anerkannten Rechtfertigungsgrund geben, der das erlaubt.
Diese Rechtfertigungsgründe sind letztlich immer darauf gerichtet, ein angegriffenes rechtsgut des Täters zu schützen - das bedeutet in diesem Zusammenhang:
Der Falschparker greift ja das Rechtsgut des Parkplatzinhabers an, auf seinem gemieteten Platz zu parken.
Nun könnte der Inhaber Maßnahmen ergreifen, um sein Rechtsgut zu sichern, bzw. zu verteidigen.
Das tut er einleuchtend, wenn er den Pkw abschleppen läßt.
Wenn er nun aber den Pkw einparkt, also den Falschparker nötigt, auch wenn er dies vorher androht, bringt dies keinerlei Schutz o Verteidigungseffekt. Der Falschparker wird ja geradezu gezwungen sich selbst weiter falsch zu verhalten.

Somit kommt das nicht in Frage.

  1. Schuld

Hier könnte man noch Prüfen, ob der Zuparker eventuell geglaubt hat im Recht (gerechtfertigt) zu sein.
Allerdings ist wohl meine letzte Folgerung auch für Nichtjuristen
leicht zu erschließen, so daß man von schuldhaftem Handeln ausgehen wird.

Ich hoffe, das war verständlich, eine echte gutachterliche Prüfung würde wesentlich länger sein, hab mich bewußt aufs Notwendigste beschränkt…

M.

Das tut er einleuchtend, wenn er den Pkw abschleppen läßt.
Wenn er nun aber den Pkw einparkt, also den Falschparker
nötigt, auch wenn er dies vorher androht, bringt dies
keinerlei Schutz o Verteidigungseffekt. Der Falschparker wird
ja geradezu gezwungen sich selbst weiter falsch zu verhalten.

Somit kommt das nicht in Frage.

ich verstehe deine argumentation im ganzen, aber deine schlussfolgerung nicht: „der falschparer wird ja geradezu gezwungen…“ wird er ja nicht. er hat ja gerade noch die freie wahl, ob er das risiko eingeht, sich zuparken zu lassen, oder ob er sich einen öffentlichen parkplatz sucht. gehe ich deinen gedankengang konsequent weiter, darf man eigentlich auch nicht abschleppen lassen, da man den falschparker dann ja auch nötigt, seinen pkw woanders abzuholen und er kann sich nicht mehr frei bewegen!!!

ich finde deine argumentation gibt dem falschparker zu viel macht, der besitzt dann eigentlich narrenfreiheit. wieso soll da jemand belohnt werden, der sich eindeutig falsch verhält.

gruss marian

meinst du net es wäre effektiver einfach das Auto statt dem
Parkplatz abzuschleppen *gggg

wieso parkplatz abschleppen, zuparken!!!

ich verstehe deine argumentation im ganzen, aber deine
schlussfolgerung nicht: „der falschparer wird ja geradezu
gezwungen…“ wird er ja nicht. er hat ja gerade noch die
freie wahl, ob er das risiko eingeht, sich zuparken zu lassen,
oder ob er sich einen öffentlichen parkplatz sucht.

Du hast das nicht ganz verstanden. Es geht ja darum den Angriff (Falschparken) abzuwehren. Solche Abwehrhandlungen sind idR irgendwo in unserem Rechtssytem gerechtfertigt oder entschuldigt. Durch das Zuparken wird aber der Angriff(das Falschparken) nicht abgewehrt, es wird ja nicht verhindert das er dort parkt oder dafür gesorgt daß er nicht mehr dort parkt - ganz im Gegenteil. Es ist eher ein Ausdruck von Sofortbestrafung/Selbstjustiz. Der einzige Sinn des Zuparkens ist ja einen „Denkzettel“ zu erteilen, nicht die Verteidigung.

gehe ich
deinen gedankengang konsequent weiter, darf man eigentlich
auch nicht abschleppen lassen, da man den falschparker dann ja
auch nötigt, seinen pkw woanders abzuholen und er kann sich
nicht mehr frei bewegen!!!

Das ist aber etwas anderes, denn der Parkberechtigte hat ja gleichzeitig seinen Rechtsanspruch wieder hergestellt, den Angriff auf sein Rechtsgut beendet/abgewehrt. Er kann jetzt seinen Platz nutzen.

ich finde deine argumentation gibt dem falschparker zu viel
macht, der besitzt dann eigentlich narrenfreiheit. wieso soll
da jemand belohnt werden, der sich eindeutig falsch verhält.

Das ist nicht so, da Du - wie unten ausgeführt - ihn ja verklagen kannst (also den Staat einschalten) und so Schadenersatz erhälst.
Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat. Hier hat der Staat das Gewaltmonopol, u.a. Menschen zu bestrafen, es obliegt nur ihm in Grundrechte einzugreifen.
Dem Bürger stehen nur die ihn rechtfertigenden Abwehr/Notrechte zu und die funktionieren letztlich alle nach dem von mir beschriebenen Schema.
Außerdem ist das nicht MEINE Argumentation sondern unser Rechtssystem.

M.

Es ist eher ein Ausdruck von
Sofortbestrafung/Selbstjustiz. Der einzige Sinn des Zuparkens
ist ja einen „Denkzettel“ zu erteilen, nicht die Verteidigung.

FALSCH! genau da verstehst du meine beweggründe falsch! ob da irgendein knaller sich auf meinen parkplatz stellt, ist mir vollkommen egal, kann er gerne machen, solange ich da auch noch meinen platz hinter habe. mir geht es NICHT um das bestrafen, sondern um mein recht, zu jederzeit auf meinem parkplatz parken zu können, damit ich meinen für mich geregelten tagesablauf nach gehen kann.

Das ist aber etwas anderes, denn der Parkberechtigte hat ja
gleichzeitig seinen Rechtsanspruch wieder hergestellt, den
Angriff auf sein Rechtsgut beendet/abgewehrt. Er kann jetzt
seinen Platz nutzen.

solange noch platz auf meinem grundstück ist und ich dort parken kann, findet eigentlich defacto keine verletzung meines rechtsanspruches statt, da ich ja dort noch parken kann !!!

Das ist nicht so, da Du - wie unten ausgeführt - ihn ja
verklagen kannst (also den Staat einschalten) und so
Schadenersatz erhälst.

und genau das ist es ja, das abwegige. soll ich ihn verklagen, weil ich selber dann irgendwo anders 5.-- dm parkgebühr zahlen musste? den zeitaufwand für den ärger, den ich damit habe, telefonkosten etc, das verurteilt doch kein gericht mit !!!

Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat. Hier hat der Staat das
Gewaltmonopol, u.a. Menschen zu bestrafen, es obliegt nur ihm
in Grundrechte einzugreifen.

leider fördert dieses system aber mal wieder den unrecht schaffenden, denn bis unser rechtssystem auf diese kleinen ungerechtigkeiten im leben reagiert, vergeht zuviel zeit. und mal ehrlich, das sind doch auch unnötige kosten für die gemeinschaft.

Dem Bürger stehen nur die ihn rechtfertigenden
Abwehr/Notrechte zu und die funktionieren letztlich alle nach
dem von mir beschriebenen Schema.

und die sind immer eine auslegungssache ;o)

Außerdem ist das nicht MEINE Argumentation sondern unser
Rechtssystem.

aber wer macht denn das rechtssystem? sind wir doch eigentlich gemeinschaftlich, oder?

Gruss Marian

Es ist eher ein Ausdruck von
Sofortbestrafung/Selbstjustiz. Der einzige Sinn des Zuparkens
ist ja einen „Denkzettel“ zu erteilen, nicht die Verteidigung.

FALSCH! genau da verstehst du meine beweggründe falsch! ob da
irgendein knaller sich auf meinen parkplatz stellt, ist mir
vollkommen egal, kann er gerne machen, solange ich da auch
noch meinen platz hinter habe. mir geht es NICHT um das
bestrafen, sondern um mein recht, zu jederzeit auf meinem
parkplatz parken zu können, damit ich meinen für mich
geregelten tagesablauf nach gehen kann.

Das ist aber etwas anderes, denn der Parkberechtigte hat ja
gleichzeitig seinen Rechtsanspruch wieder hergestellt, den
Angriff auf sein Rechtsgut beendet/abgewehrt. Er kann jetzt
seinen Platz nutzen.

solange noch platz auf meinem grundstück ist und ich dort
parken kann, findet eigentlich defacto keine verletzung meines
rechtsanspruches statt, da ich ja dort noch parken kann !!!

Jetzt sieh doch einfach ein, daß das Einparken von anderen Pkw grundsätzlich nicht zulässig ist. Auch mal abgesehen von Not-/Verteidigungsgesichtspunkten
Sicher - wenn Du Dich dahinter stellst, Deine Handynummer deutlich sichtbar hinter deine Scheibe legst und auch erreichbar bist, dann ist das mit Sicherheit kein Problem.
Aber wenn Du jemanden einparkst kann der nicht weg. Du kannst Dir aber einen anderen Parkplatz suchen und so jederzeit weg.
Verstehst Du den Unterschied?
Ähnlich verhält es sich bei zugeparkten Grundstückseinfahrten.
Kann der Besitzer nicht raus wird der Pkw, der ja in fast jedem Fall Ordnungswidrig vor einem Abgesenkten Bordstein steht, umgesetzt. Will der Eigentümer nur hinein wird der Pkw nicht umgesetzt. Es ist ihm zuzumuten einen andern Parkplatz zu suchen.

Das ist nicht so, da Du - wie unten ausgeführt - ihn ja
verklagen kannst (also den Staat einschalten) und so
Schadenersatz erhälst.

und genau das ist es ja, das abwegige. soll ich ihn verklagen,
weil ich selber dann irgendwo anders 5.-- dm parkgebühr zahlen
musste? den zeitaufwand für den ärger, den ich damit habe,
telefonkosten etc, das verurteilt doch kein gericht mit !!!

Na Du müßtest ihn dann umsetzen lassen und dann die Gesamtkosten einklagen.

leider fördert dieses system aber mal wieder den unrecht
schaffenden, denn bis unser rechtssystem auf diese kleinen
ungerechtigkeiten im leben reagiert, vergeht zuviel zeit. und
mal ehrlich, das sind doch auch unnötige kosten für die
gemeinschaft.

Teilweise ist das natürlich richtig - aber die Frage ist doch:
Ist dieses Parkplatzproblem so schwerwiegend, daß man ein Extragesetz dafür erlassen muß?

Dem Bürger stehen nur die ihn rechtfertigenden
Abwehr/Notrechte zu und die funktionieren letztlich alle nach
dem von mir beschriebenen Schema.

und die sind immer eine auslegungssache ;o)

Jedes Gesetz wird irgendwo ausgelegt, doch auch das hat seine Grenzen.
Insbesondere Notwehrrechte werden genau betrachtet - schließlich greift hier ein Bürger in die Rechtre des anderen ein.

Außerdem ist das nicht MEINE Argumentation sondern unser
Rechtssystem.

aber wer macht denn das rechtssystem? sind wir doch eigentlich
gemeinschaftlich, oder?

Das kann ich hier doch nicht alles aufschreiben.

Aber mit Sicherheit ist das Parken auf Privatparkplätzen keiner der Schwerwiegenderen Fehler des Systems…

M.

Jetzt sieh doch einfach ein, daß das Einparken von anderen Pkw
grundsätzlich nicht zulässig ist. Auch mal abgesehen von
Not-/Verteidigungsgesichtspunkten
Sicher - wenn Du Dich dahinter stellst, Deine Handynummer
deutlich sichtbar hinter deine Scheibe legst und auch
erreichbar bist, dann ist das mit Sicherheit kein Problem.
Aber wenn Du jemanden einparkst kann der nicht weg. Du kannst
Dir aber einen anderen Parkplatz suchen und so jederzeit weg.
Verstehst Du den Unterschied?

ich kann für den dritten keinen unterschied erkennen! parke ich ihn zu, kann er bus oder bahn oder taxi fahren; lasse ich sein auto abschleppen, muss er auch bus/bahn/taxi fahren. erkläre mir bitte, wo da der unterschied ist !!!

Ähnlich verhält es sich bei zugeparkten Grundstückseinfahrten.
Kann der Besitzer nicht raus wird der Pkw, der ja in fast
jedem Fall Ordnungswidrig vor einem Abgesenkten Bordstein
steht, umgesetzt. Will der Eigentümer nur hinein wird der Pkw
nicht umgesetzt. Es ist ihm zuzumuten einen andern Parkplatz
zu suchen.

mit dem wissen dürfte ich es mir also einfach machen und jetzt jeden freien privatparkplatz zuzuparken, weil es dem esel ja zuzumuten ist, dass er sich selber einen freien sucht.

Na Du müßtest ihn dann umsetzen lassen und dann die
Gesamtkosten einklagen.

da kann ich dann eine zeitaufwandspauschale verlangen???

Teilweise ist das natürlich richtig - aber die Frage ist doch:
Ist dieses Parkplatzproblem so schwerwiegend, daß man ein
Extragesetz dafür erlassen muß?

für die allgemeinheit sicherlich nicht, aber für denjenigen, der fast täglich fremde autos auf seinem parkplatz hat sicherlich schon.

gruss marian

ich kann für den dritten keinen unterschied erkennen! parke
ich ihn zu, kann er bus oder bahn oder taxi fahren; lasse ich
sein auto abschleppen, muss er auch bus/bahn/taxi fahren.
erkläre mir bitte, wo da der unterschied ist !!!

Er hat aber, vorausgesetzt er findet seinen Pkw, freien Zugriff darauf.

mit dem wissen dürfte ich es mir also einfach machen und jetzt
jeden freien privatparkplatz zuzuparken, weil es dem esel ja
zuzumuten ist, dass er sich selber einen freien sucht.

Das ist gerichtlich entschieden, Urteile kann ich jetzt allerdings nicht bringen…

Na Du müßtest ihn dann umsetzen lassen und dann die
Gesamtkosten einklagen.

da kann ich dann eine zeitaufwandspauschale verlangen???

Bestimmt, das ist aber zivilrecht, da kenn ich mich nicht aus.

für die allgemeinheit sicherlich nicht, aber für denjenigen,
der fast täglich fremde autos auf seinem parkplatz hat
sicherlich schon.

So isses nun mal, aber ich hab jetz auch keine Lust mehr die Diskussion fortzusetzen, laß Dir einen Klapp(p?)oller machen o.ä. und dann hat sichs…

M.