Autobahn, LKW, Pitsch: Riss in der Scheibe

Hallo liebe Experten,

genauso ist es meinem Auto ergangen. Morgens um 6.00 Uhr auf der Autobahn hinter einem LKW und dieses hässliche Geräusch. Es war noch nichts zu sehen bis ich dann im Parkhaus bei hellem Licht einen gehörigen Schrecken bekam als ich von innen einen Riß in der Windschutzscheibe bemerken durfte. Beim genauen hinsehen war außen dann auch die Spur einen Aufpralls eines kleinen harten Gegenstandes auf der Scheibe zu sehen. Ich denke nicht daß es ein Meteorit war.
Natürlich habe ich seit letztem Jahr keine Kasko Versicherung mehr.
Kann ich nun mit dem Kennzeichen des LKW etwas anfangen, oder hat daß alles gar keinen Sinn und muß ich nun schmollend weiter mit meiner kaputten Scheibe fahren wo sich der Riß fröhlich weiter fortpflanzt ? ? ?
Hat jemand vielleicht Ahnung oder Erfahrungsberichte ? ? ?

Grüße

Ralf

Hi Ralf,

es ist ganz wesentlich davon abhängig, ob der Stein durch das Überfahren von der Straße aufgewirbelt wurde oder während der Fahrt von der Ladefläche des LKW gesprungen ist.
Im ersten Fall hättest du Pech, weil das zu den üblichen Gefahren und Risiken im Straßenverkehr gehört. Es gibt also keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Im zweiten Fall wärest du im „Glück“. Der Halter, der Fahrer und die Versicherung des LKW haften für Schäden, die durch ihr Fahrzeug entstanden sind. Der Fahrer/Halter muß die Ladefläche säubern, bevor er den LKW auf die Straße bringt. Wenn sich ein Stein löst oder herunter fällt, wird er schadenersatzpflichtig.

Gruß,
Francesco

hast du eine teilkaskoversicherung?

dann kannst es doch der melden und dir ggf. deinen sb darüber zurückholen…

marco

Hi Ralf,
Francesco hat es exakt getroffen.Wenns nicht gerade ein Kieslaster war,siehst Du in die Röhre.
Kleiner Tipp:So schneel wie möglich die Stelle (mit TESA o.ä.)
versiegeln und ab zum Autoglaser.Unter bestimmten Voraussetzungen kann der das Glas „reparieren“.
Ansonsten bleibt nur der Weg,eine neue Scheibe einzusetzen.
Gruß Sebastian

Hallo,

ganz so einfach ist das nicht mit dem Kieslaster. Schliesslich muss er den Sicherheitsabstand einhalten. Wenn der Stein von der Ladeflaeche faellt, faellt er (oh Wunder) wie ein Stein zu Boden. Diesen erreicht er in weniger als einer Sekunde. Die Hoehe der Windschutzscheibe in noch kuerzerer Zeit. Dh. der PKW-Fahrer ist in weniger als einer Sekunde Entfernung hinter dem LKW hergefahren. Is nen bisschen dicht, oder!

Gruss, Niels

Hi Niels,

ganz so ist es nicht. Ein Stein, der von einer Ladefläche eines fahrenden LKW fällt, trifft fast immer zuerst auf den Boden, springt dann hoch und schlägt auf die Windschutzscheibe des nachfolgenden Fahrzeuges, das den Sicherheitsabstand eingehalten hat. So habe ich es selbst schon erlebt.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

nun ja, ich versuche mir das gerade so physikalisch vorzustellen:

der Stein faellt aus 3 Metern Hoehe auf den Boden. den Boden erreicht er nach knapp 1 Sekunde. In dieser Zeit hat er vielleicht 15 Meter in Fahrtrichtung zurueckgelegt. Dann braucht er nochmal eine halbe Sekunde um auf Scheibenhoehe hochzuspringen. In nicht ganz 1,5 Sekunden muss also der Aufschlag auf der Scheibe erfolgen. Bei 80 km/h sind das ca 30 Meter. Davon abgezogen werden die 15 Meter, die der Stein weitergeflogen ist bleiben 15 Meter, die der Abstand zum LKW betragen haben muss, was erheblich weniger als der Sicherheitsabstand ist.
Es laesst sich aber moeglicherweise eine Situation konstruieren, wo der Stein trotz Sicherheitsabstand noch auf die Scheibe aufschlaegt.
Allerdings kann ich mich dumpf an einen Fall erinnern, wo ein PKW gegen die herunterfallende Ladung eines vor ihm fahrenden LKW gefahren ist und zumindest eine Teilschuld wegen mangelnden Abstands bekam. So duerfte das in diesem Fall auch ausgehen.

Gruss, Niels

Hi Niels,

ich kann das physikalisch nicht belegen. Die Praxis ist allerdings so, wie ich sie wieder gegeben habe.
Die Versicherungsgesellschaften regulieren solche Fälle ohne Einwände.

Gruß,
Francesco

Hallo Niels,

physikalisch kann ich es auch nicht belegen…
nichts desto Trotz muss ich Francesco Recht geben.

Mir ist es auch schon mehrere Male passiert und die Versicherung hat jeweils ohne Probleme reguliert !

Lieben Gruß,
Vabe

Hallo Vabe,

mir selber schon passiert

tatsächlich die Versicherung des „Lasters“ ? Wie hast Du denn reagiert ? LKW verfolgt, Lichthupe etc. ? ? ?

Für mich ja leider zu spät. Ich habe nur ein Kennzeichen, Ort und Zeit des Geschehens. Wie war es bei Dir ? ? ?

Wäre Dir für Infos sehr Dankbar, denn schließlich geht es ja um ziemlich viel Kohle.

Gruß

Ralf

Na,Na,
Hallo Niels,
vergessen hast Du bei Deiner Berechnung das Gewicht des Steins
(Ein Steinchen reicht schon),den Fahrtwind,die Turbulenzen die hinter einem nicht gerade aerodynamisch geformten Kieslaster enstehen und das ein etwas größeres Steinchen beim Aufprall auf die Fahrbahn auch splittern kann.So einfach ist die Rechnung also nicht,es sind zuviele unbekannte dabei.
Aber Du hast sicherlich die Eignung,bei einer Versicherung in der Regulierungsabwehr tätig zu werden :wink:
Gruss Sebastian

Durchaus nicht!
Hallo Sebastian,

den Fahrtwind,

doch, er wurde beruecksichtigt! Wenn der Stein aus 3 Metern hoehe faellt, braucht er dafuer ca 0,8 Sekunden. Bei einer LKW-Geschwindigkeit von 80 km/h legt der legt der LKW in dieser Zeit knapp 18 Meter zurueck. Der Stein loest sich und wird durch den Fahrtwind gebremst, so dass er nur 15 Meter zuruecklegt.

die Turbulenzen die
hinter einem nicht gerade aerodynamisch geformten Kieslaster
enstehen

wenn der Stein hinter dem LKW herunterfaellt, faellt er im Windschatten und fliegt damit noch etwas weiter in Fahrtrichtung, was meine Theorie unterstuetzt.

und das ein etwas größeres Steinchen beim Aufprall
auf die Fahrbahn auch splittern kann.

Beim Splittern handelt es sich unm einen wenig elastischen Stoss. Der groesste Teil der Bewegungsenergie wird in Waerme umgesetzt. Damit steht nur noch wenig Energie zur Verfuegung, um die Truemmer auf die Hoehe der Windschutzscheibe zu heben.

So einfach ist die
Rechnung also nicht,es sind zuviele unbekannte dabei.

Es ist aber moeglich, eine konservative Abschaetzung durchzufuehren dh „auf der sicheren Seite“ zu rechnen.

Aber ich sagte ja, dass es nicht unmoeglich ist. Wenn man von nicht kugelfoermigen Steinen ausgeht, koennen aerodynamische Kraefte den Stein relativ lange in der Luft halten.

Aber Du hast sicherlich die Eignung,bei einer Versicherung in
der Regulierungsabwehr tätig zu werden :wink:

Eigentlich ging es mir darum, auf den notwendigen Sicherheitsabstand hinzuweisen, der die Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse erheblich reduziert. Meine Erfahrung sagt mir, dass allgemein zu dicht aufgefahren wird.

Gruss, Niels

Hi Ralf,

tatsächlich die Versicherung des „Lasters“ ? Wie hast Du denn
reagiert ? LKW verfolgt, Lichthupe etc. ? ? ?

Nee…hab mir einfach nur das Kennzeichen gemerkt und die Sache nem Rechtsanwalt übergeben.

Für mich ja leider zu spät. Ich habe nur ein Kennzeichen, Ort
und Zeit des Geschehens. Wie war es bei Dir ? ? ?

Genauso…diese Angaben reichten völlig aus.
Ich weiß nicht mal, wo die Steine jeweils herkamen. Es ist mir 4x passiert und wie gesagt, jedesmal das Kennzeichen notiert, die Sache meinem Anwalt übergeben und auf das Geld gewartet.

Ging reibungslos…wie mein Anwalt das nun genau gemacht hat, weiß ich auch nicht.
Vielleicht erkundigst du dich einfach auch mal bei einem Rechtsanwalt.
Eine Rechtschutz hilft hier natürlich ungemein…

Ach ja, ich hatte 3x einen Zeugen mit im Auto, der mußte aber nicht aussagen, wir haben nur die Personalien mit angegeben. Aber auch ohne Zeugen gabs keine Schwieirgkeiten.

Lieben Gruß,
Vabe

Moin,

Klar kann man das Kennzeichen angeben, was es hilft, wird sich dann zeigen… mich hat auch mal einer angezeigt, weil ich im einen Stein in die Scheibe geworfen haben soll… nun, es ist auch mehr als logisch, dass ein mit zwei großen Rollen Stahlblech beladener Sattelzug mit geschlossener Plane Steine verliert… und die bei reichlich 80 km/h auf der rechten Spur einer dreispurigen leeren Autobahn nachts um drei dann auch auf das einzige Auto fallen, das dort unterwegs ist…
Die Versicherung hat nicht gezahlt, zumindest nicht meine…

Gruß
Toralf

Hi Toralf,

Klar kann man das Kennzeichen angeben, was es hilft, wird sich
dann zeigen… mich hat auch mal einer angezeigt, weil ich im
einen Stein in die Scheibe geworfen haben soll…

Ich habe weder jemanden angezeigt noch habe ich behauptet, es hätte jamnd einen Stein in meine Windschutzscheibe geworfen…

Ich gab seinerzeit nur an, das ich auf der Autobahn hinter einem LKW mit Kennzeichen xy fuhr und ein Stein meine Scheibe beschädigte…Ort und Zeit des Geschehens und Punkt.

nun, es ist
auch mehr als logisch, dass ein mit zwei großen Rollen
Stahlblech beladener Sattelzug mit geschlossener Plane Steine
verliert… und die bei reichlich 80 km/h auf der rechten Spur
einer dreispurigen leeren Autobahn nachts um drei dann auch
auf das einzige Auto fallen, das dort unterwegs ist…

Wie, und dann hab ich Pech gehabt, weil ich um 3 Uhr morgens auf der Autobahn unterwegs bin ?
Nee, das kann es nicht sein…
Bei mir jedenfalls gab es keinerlei Probs mit der Regulierung, es hat sich aber auch niemand gewehrt…warum auch ?
Wenn ich einen Schaden verursache, muß ich zahlen…deshalb bin ich versichert.

Die Versicherung hat nicht gezahlt, zumindest nicht meine…

Wie gesagt, ich weiß nicht, wie es genau gelaufen ist…
aber ich weiß verdammt genau, daß ich meine Scheibe 4x auf Kosten verschiedener Versicherungen habe ersetzten lassen, weil diese eben durch Steine auf der Autobahn beschädigt wurde.

Von daher gibt es für mich hier jetzt auch keinen Grund zu Spekulationen.

Ich schrieb auch, eine Rechtschutz wäre von Vorteil, denn dann kann man einen Anwalt beauftragen und braucht sich um nichts mehr zu kümmern !

Gruß,
Vanessa

Hi Vanessa,

ich habe auch nicht behauptet, dass DU jemanden unberechtigt angezeigt hast, mich hat jemand unberechtigt angezeigt, der der Meinung war, ein LKW wäre gut dafür.
Wenn ein Fahrzeug, gleich welcher Größe, einen auf der Straße liegenden Stein (Ladung verlieren ist zum Glück selten) aufwirbelt beim darüberfahren, ist es Betriebsrisiko und nur durch die Teilkasko abgedeckt. Ansonsten müßte man die jeweilige Behörde, die nicht die Straße gekehrt hat zur Verantwortung ziehen oder so was in der Art…
Falls ich Dich verletzt haben sollte, sorry, dann kam das falsch rüber.

Gruß
Toralf

Hallo Vanessa,

vielen Dank, dank Deiner Antworten werde ich nun doch noch einen anderen Anwalt bemühen. Der erste hat mich mit solchen Argumenten abgewimmelt daß ich schon keine Lust mehr hatte !

Da eine Rechtsschutz’ vorhanden ist werde ich es nochmal probieren.

Eine letzte Frage hätte ich da noch: Wann war denn in etwa deine letzte Scheibe hinüber ? ? ?

Vielen Vielen Dank, Du hast mir nochmal Mut gemacht.

Viele Grüße

Ralf