Neues Urteil zur Vergütung von Bereitschaftsdienst

Habe im Radio gehört, das ein neues Gerichtsurteil besagt, daß Bereitschaftsdienste als Regelarbeitszeit vergütet werden müssen und nicht, wie bisher, als Ruhezeit.

Weiß jemand, wo man was genaueres dazu findet, oder wie man Rückforderungen an den Arbeitgeber formulieren kann ?

Gruß
netjet

Hallo Netjet!

Habe darüber einen ausführlichen Bericht in den Medien gesehen.
Ich bin der Meinung, dass diese Anprüche rückwirkend nicht gelten, sondern nur für die Zukunft.

Vielleicht kann man dir das Gerichtsurteil und genaueres hier sagen:

www.kanzlei.de

Gruß …Melanie…

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