Rechtsanwaltsgebühren bei 1. Mahnung?

Durch einen Bankwechsel habe ich vergessen, den neuen Dauerauftrag für die Miete einzurichten. Dadurch ist die Miete für März 2001 nicht überwiesen worden. Nun hat mein Vermieter den Betrag durch seinen Rechtsanwalt mahnen lassen. Dieser möchte auch sogleich DM 130.- Geschäftsgebühr und Kostenpauschale haben. Zitat: „Für den Fall der außergerichtlichen Erledigung haben Sie meiner Mandantschaft aus Verzugsgesichtspunkten die Kosten meiner Inanspruchnahme zu erstatten, welche Sie der beiliegenden Kostennote entnehmen können“.
Das kann doch nicht sein, oder? Gerne zahle ich meinem vermieter die üblichen Kosten für eine normale 1. Mahnung (Porto u.ä.), aber gleich 130.- DM?

Danke für die Antworten

Schlechte Karten
Ich fürchte da hast Du schlechte Karten.
Meines Wissens gibt es seit mitte 2000 ein neues Schuldnergesetz, welches es ermöglicht bereits nach 30 Tagen Zahlungsverzug das Geld eintreiben zu lassen.(RA oder Inkasso)

Das schlimme daran ist, das Dir der Gläubiger-in diesem Falle Dein Vermieter- noch nicht mal mehr eine Mahnung schicken muß!!

Ich bin mir da mit dem was ich sage zu 90% sicher.

Zu 100% sicher bin ich mir aber darin, das es auch ein Gesetz gibt, - allerdings früheren Datums- das besagt, das der Kläger verpflichtet ist den Schaden für den Beklagten möglichst gering zu halten.Und dies generell für alle Rechtsstreitigkeiten.

Demnach wäre er verpflichtet Dich vorher anzumahnen.

Diese zwei Gesetze stehen also im Widerspruch zueinander, und ich weiss nicht, welches da höher zu bewerten ist.

Hi Malte,

ein Gläubiger kann die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes dann verlangen, wenn sich der Schuldner in Verzug befindet.
Die Miete muß bis zu einem bestimmbaren und im Mietvertrag vereinbarten Termin gezahlt sein. Wenn dieser Termin verstrichen ist, befindest du dich in Verzug und mußt die Kosten bezahlen.
So ist es leider.
Ich bin zwar der Meinung, dass dein Vermieter hier etwas überzogen reagiert hat. Er hätte dich genauso gut anrufen können und dich auf die fehlende Miete aufmerksam machen können. Aber das Recht ist auf seiner Seite.

Gruß,
Francesco