Hilfe! Zahlungsaufforderung Firma Surf1

Hallo alle zusammen,

ich habe heute folgendes Schreiben vom Insolvenzverwalter der Firma Surf1 GmbH bekommen ( Brief datiert auf 12.04.2001, Frankiert am 19.04.2001):

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. Surf1 GmbH

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, das das Amtsgericht Bitburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der o.g. Firma eingeleitet und den Rechtsanwalt xxx zum Insolvenzverwalter bestellt hat.

Der Finanzbuchhaltung der Schuldnerin konnte entnommen werden, dass offene Forderungen gegen Sie in Höhe von 296,33 DM bestehen. Wir haben Sie somit aufzufordern, die noch offenen Forderungen zu begleichen und den obigen Gesamtbetrag auf das Insolvenzkonto bis spätestens 24.04.2001 (eingehend) zu zahlen.

Zuerst einmal finde ich’s eine Unverschämtheit mir heute (23.04.2001) diesen Brief zuzustellen mit der Aufforderung bis zum 24.04.2001 zu zahlen (eingehend),was ja total unmöglich ist.
Außerdem ist es jetzt nach über einem Jahr für mich nicht mehr nachvollziehbar, wie oft und wie lange bzw. ob ich zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch über diese Firma im Internet gesurft bin,
da ich meine Einzelverbindungsnachweise auch nur 12 Monate aufbewahre. Ich weiß daher nicht, ob ich zu diesem Zeitpunkt nicht bereits gekündigt hatte. Außerdem habe ich bis dato keine Mahn/ Erinnerungsschreiben dieser Firma erhalten. Des weiteren bezahle ich fällige Rechnungen eigentlich immer sofort. Ich bin natürlich nicht in der Lage, dies auch zu beweisen…
Wer kann mir einen Ratschlag über die weitere Vorgehensweise geben?

Danke im Voraus…

Mit freundlichen Grüßen

Carsten

Hi Carsten,

Forderungen verjähren in der Regel nach 2 Jahren. Du kannst dich also nicht darauf berufen, dass du dich nach einem Jahr nicht mehr daran erinnern kannst oder die Belege nicht mehr existieren.
Seit Mai 2000 sind auch keine Mahnschreiben mehr erforderlich, um dich in Verzug zu setzen. Wenn die Forderung älter als 30 Tage ist, kann der Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren beantragen.
Wenn du garnichts mehr beweisen kannst und die Forderung für möglich hältst, ist das Anliegen des Insolvenzverwalters berechtigt.
Ich würde den Insolvenzverwalter anschreiben und um angemessene Fristverlängerung bitten. Sodann würde ich ihn auffordern, die Forderung zu konkretisieren. Er müßte dann seinerseits überprüfbare Belege zuschicken, die er möglicherweise auch nicht mehr besitzt.

Gruß,
Francesco

Hi Francesco,

danke für die Antwort.
Zu deinem Hinweis,daß seit Mai 2000 keine Mahnschreiben mehr erforderlich sind: Die Forderungen beziehen sich auf die Monate Februar und März,also zu einer Zeit,als dieses Neuerung noch nicht in kraft war.Die Firma hätte mich also üner ausstehende Beträge informieren müssen.Außerdem zog die Firma die Beträge über die Telefonrechnung der Telekom ein.Ich bin der Meinung,das diies Beträge bezahlt wurden…

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Hi!

Wie Francesco schon sagte, solltest du den Konkursverwalter mal kurz naschreiben und um Belege bitten, worauf sich diese Forderungen beziehen mit dem Hinweis, daß du der Ansicht bist, alles bezahlt zu haben!

Nicht nur, daß er evtl. die Belege nicht vorweisen kann und dementsprechend auch nichts fordern besteht ja durchaus die Möglichkeit, daß er auch der Sache net weiter nachgeht,da es ja auch immense Arbeit bedeutet jeder Forderungen aller Schuldner dieser Firma nachzugehen…

Bernd

Wenn die Beträge üblicherweise per Telefonrechnung eingezogen worden sind, dann würde ja auch hier alles dafür sprechen, dass die Kosten bereits bezahlt sind. Dein Problem liegt in der Beweisbarkeit der Zahlung. Wenn Du tatsächlich keine entsprechende Telekom-Rechnung mehr hast, sieht es schlecht aus. Du kannst höchstens versuchen bei der Telekom-Rechnungsstelle eine Zweitschrift zu beantragen (gegen Geld). Dort müssten die Daten noch vorhanden sein. Bei Zahlung per Überweisung direkt an Surf1 könnte auch die Bank mit einer Zweitschrift behilflich sein.In Zukunft daher immer alle Belege über Zahlungen und Kontoauszüge sowie Rechnungen mindestens zwei Jahre aufheben!!!
Was die Sache mit der Mahnung angeht, so war es auch vor dem Zahlungsbeschleunigungsgesetz so, dass eine Mahnung nicht immer nötig war. Eine Ausnahme galt für alle Rechnungen, bei denen das Zahlungsziel kalendermäßig festgelegt war (Zahlen Sie bis zum 01.01.01). Dies war daher für den rechtlich erfahrenen Kaufmann auch kein Service am Kunden, sondern klarer rechtlicher Ansatz um dem Problem des Zugangs einer Mahnung zu entgehen.

Gruß vom Wiz

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Hi,

[schnipp]

Wenn Du tatsächlich keine
entsprechende Telekom-Rechnung mehr hast, sieht es schlecht
aus. Du kannst höchstens versuchen bei der
Telekom-Rechnungsstelle eine Zweitschrift zu beantragen (gegen
Geld).

[schnapp]

Wohl nicht, da die Verbindungs- und damit auch die Rechnungsdaten nur eine bestimmte Zeit gespeichert werden (dürfen). Standardmäßig sind das glaube ich 80 Tage (bitte nicht festnageln :wink:, es sei denn, man hat explizit etwas anderes vereinbart.

Macky

Soweit ich weiß, gilt die Frist nur für die Daten des Einzelverbindungsnachweises, nicht aber für die Rechnungspositionen (hier also Weiterberechnung einer Leistung Dritter). Dies würde auch den Aufbewahrungs- bzw. Speicherpflichten zuwiderlaufen, die z.B. das Finanzamt verlangt (zehn Jahre). Ansonsten, Versuch macht kluch und mehr als einén Anruf dürfte der Versuch in diesem Fall nicht kosten :smile:

Gruß vom Wiz

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Dein Problem liegt in der Beweisbarkeit der Zahlung.

Wieso?
Wenn Du bei der Telekom nicht bezahlt hast, dann bekommst Du eine Mahnung, wo die offenen Posten aufgelistet sind.
Umkehrschluß: der Rest ist bezahlt!

Wenn Du tatsächlich keine :entsprechende Telekom-Rechnung mehr hast, sieht es schlecht aus.
Bei Zahlung per Überweisung direkt an Surf1 könnte auch
die Bank mit einer Zweitschrift behilflich sein.In Zukunft
daher immer alle Belege über Zahlungen und Kontoauszüge sowie
Rechnungen mindestens zwei Jahre aufheben!!!

Wer zum Teufel hebt seine Privat-Rechnungen zwei Jahre auf? Wenn nicht gerade Garantie besteht?
Dazu besteht auch keine Verpflichtung. Privatleute sind doch keine Kaufleute.
Meine bezahlten Rechnungen landen spätstens nach drei Monaten im Reißwolf.

Zauberm@us