hier mein Problem, vielleicht kann mir einer von euch einen Tipp geben.
Bin selbstaendig arbeitende Webdesignerin und wurde von einer Internetagentur angeheuert, eine Webseite fuer einen ihrer kunden zu erstellen. Es gab eine Anfrage, eine Auftragsbesaetigung meinerseits mit der Auffordertung gleich 50 % der vereinbarten Summe meiner Leistungen sofort zu ueberweisen.
Die Agentur gab ihr ok und wollte das Geld in einigen Tagen ueberweisen. So fing ich schon mal an zu arbeiten und ein Logo fuer deren Kunden zu erstellen, welches ich der Agentur schon schickte, der Der Kunde wollte davon noch Visitenkarten haben *mit dem neuen Logo*. Alles war EILIG. Nach einigen Tagen kam der Anruf der agentur, das alles gestoppt werden muesste, der Kunde will nicht zahlen. MIST !!!
Wie auch immer. Seitdem , es war im Januar, habe ich nichts mehr von dieser agentur gehoert, mich auch nicht geruehrt. Nun schau ich auf die Webseite des Kunden und was seh ich : UPPSSS, da steht ein Logo drauf, was meinem fast haarklein aehnelt und wie kommt es , das diese Agentur nun doch eine Webseite fuer den Kunden gestaltet hat, wo ICH das doch eigentlich machen sollte. Ich habe ja die Auftragsbestaetigung !!!
Nun meine Frage, habe ich ein Recht auf irgendeinen finanziellen Ausgleich, eine Entschaedigung , wie auch immer. Immerhin hatte ich schon eine Zeitlang daran gearbeitet, am Logo und am Grobentwurf fuer die Webseite.
Was kann ich nun machen, denn der Auftrag waere fuer mich sehr lukrativ geworden und es war schon alles unter Dach und Fach.
WEr kann mir helfen, bin echt hintergangen wurden.
Wie du am besten zu deinem Geld kommst kann ich dir leider nicht sagen. Aber es handelt sich wohl um eine Verletzung des Urheberrechts. Wenn du dich einlesen möchtest:
Ideen schützen lassen? Patente, Marken, Design, Copyright, Werbung. ISBN: 3423056428 Buch anschauen DM 30
Meine Rechte als Urheber. Urheber- und Verlagsrecht
ISBN: 3423052910 Buch anschauen DM 17
Gruss
Nils
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Rechtsanwalt einschalten, die Agentur bzw. den Kunden abmahnen wg. Verletzung des Urheberrechts, eine einstweilige Verfügung beantragen und vor allem Erfüllung verlangen, denn ein wirksamer Vertrag ist zustandegekommen. Man kann ihn evtl. vorzeitig kündigen, dann müssen aber in jedem Fall die Aufwendungen bis dahin erstattet werden.
Daß du hier auf kriminelle Weise betrogen wurdest scheint klar, von daher mußt du schon einen Anwalt aufsuchen.
Du hast eine Auftragsbestätigung und die ist rechtlich bindend unabhängig davon, ob die Anzahlung geleistet wurde! Da du auch schon dafür gearbeitet hast ist Dir ja auch unstrittig ein Schaden entstanden.
Eventuell lohnt es sich die Firma vorher anzuschreiben und ganz klar daß Geld zu fordern, da du einen gültigen Vertrag mit denen hast. Hier hilft sicherlich der Hinweis, daß du „entdeckt“ hast, daß die eine Homepage haben mit „deinem“ Logo!
Achte aber hier darauf, daß du denen nicht drohst (z. B. mit Strafanzeige, was ich unverzüglich erstatten wurde), denn sonst bist du schnell im Bereich der Nötigung!
Liste deine Forderungen komplett auf und setze denen eine Frist von 14 Tagen Stellung zu beziehen bzw. einen Vergleich anzubieten (die komplette Summe wirst du auch vor Gericht net bekommen…)!
Die Frage, die sich mir hier stellt… kannst du deine Aussagen denn auch beweisen??? Mein jetzt net den Vertrag, sondern, daß Dir Entwürfe „geklaut“ wurden???
Wenn ja, würde ich an Deiner Stelle gleich ne Strafanzeige folgen lassen…
vielen Dank fuer deine Antwort. Nun seh ich ein wenig klarer. Das mit dem Logo werde ich wohl evt. aussen vor lassen, es waere dochs chwer zu beweisen. Die Agentur koennte es wohl so drehen, das es ja nur so aehnlich aussieht. Naja ein paar Veraenderungen sind wohl auch ausgefuehrt wurden. Aber die Idee stammte von mir. Viel wichtiger ist die Auftragsbestaetigung, die mir erteilt wurde obwohl letztenendes doch ein anderer die Homepage erstellt. Ich werde da nun mal vorgehen.
Wenn die Firma ne angemessene Summe zahlt würd ich auch Ruhe geben, aber sollten die net direkt zahlen wollen und du eh zum Anwalt mußt würd ich das Logo net außen vorlassen…wenn es offensichtlich eine veränderte Version deines Logos ist bleibt es „geistiger Diebstahl“ und erhöht - unabhängig vom strafrechtlichen Aspekt - deine Ansprüche.
Bernd
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