Gewinnspiele Gewerbescheinpflichtig?

Von: , Frage gestellt am Di, 24. Apr 2001

Hallo, hoffe ich bin da im richtigen Brett.

Brauche ich, wenn ich im Internet ein Gewinnspiel anbiete und Preise wie CD's oder Gutscheine verlose einen Gewerbeschein. Die Teilnahme selbst ist kostenlos.

Oder kann ich da verschenken was ich will?

Fragt freundlich,
der Daniel.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gewinnspiele Gewerbescheinpflichtig?

    Hallo Daniel,

    Du brauchst dann einen Gewerbeschein, wenn Du eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Sollte das Gewinnspiel für sich alleine stehen und nicht bspw. in eine Werbeaktion eingebunden sein, brauchst Du keinen Gewerbeschein. Zu den Einzelheiten ruf Deine örtliche IHK an. Grundsätzlich kannst Du verschenken, was Du willst. Beachte noch, daß der Staat das Glücksspielmonopol hat.

    Gruß Dirk

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Gewinnspiele Gewerbescheinpflichtig?

      Kleiner Nachtrag zu Dirk: Das Glücksspielmonopol bezieht sich auf Aktionen, bei denen der Spieler einen geldwerten Einsatz leisten muß, um teilnehmen bzw. gewinnen zu können. Das scheint ja bei dir nicht der Fall zu sein.

      Gruß Michael [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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