Ich habe wegen Schimmel (Baufehler) die Januar-Miete um DM 300,- gekürzt, weil der Vermieter davor auf meine Anrufe (insgesamt etwa 2-3 Monate) nicht reagiert hat. Jetzt wurde der Schimmel beseitigt und der Vermieter mahnt die DM 300,- an. Muß ich bezahlen? Steht mir keine Recht auf Mietminderung wg. Schimmel (der nicht durch Lüftungsmangel etc. von mir verursacht wurde) zu? Wenn doch, kennt jemand ein Gerichtsurteil auf das ich mich berufen kann? Und wie hoch darf die Mietminderung sein?
Ich habe wegen Schimmel (Baufehler) die Januar-Miete um DM
300,- gekürzt,
Eine Mietminderung muß angemessen sein, 300,- DM als absoluter Betrag sagen da nicht viel aus. Bei Schimmel: je nach Schwere, Ort und Einschränkung zwischen 10 und 20% der Nettokaltmiete.
Muß ich bezahlen? Steht mir keine Recht auf Mietminderung
wg. Schimmel (der nicht durch Lüftungsmangel etc. von mir
verursacht wurde) zu?
Grundsätzlich kannst das einbehaltene Geld behalten. Die Wohnung war ja während der Zeit weniger wert, aber wie gesagt: Ferndiagnosen können immer einen Fehler beeinhalten.