Hallo,
wir sind etwas in Eile, da wir bereits morgen eine Mietwohnung übernehmen werden. Allerdings ist im Wohnzimmer kein Bodenbelag vorhanden, der Teppich der Vormieter ist unbrauchbar und wurde deswegen von ihnen entfernt. Müssen wir nun selber für einen geeigneten Bodenbelag sorgen ? (Die Vormieter als Erstbezieher haben ebenfalls auf ihre eigenen Kosten den Teppich verlegen lassen). Im Mietvertrag ist nichts Näheres geregelt.
Vielen herzlichen Dank für den ein oder anderen (schnellen) Tipp,
Teppichböden sind nicht zwingend Sache des Vermieters, es sei denn, es ist im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart.
Allerdings darf der Vermieter einer Mietwohnung keine Wohnung vermieten, deren Boden nichts anderes als der pure Estrich-Beton ist.
Also auf dem Estrich muß sich ein Belag befinden. Das darf durchaus ein einfacher und billiger Linoleum oder PVC-Belag sein. Einen Teppichboden kann der Mieter nicht beanspruchen.