Hallo allerseits,
nach §4 MarkenG kann eine Marke u.a. durch Nutzung und Bekanntwerden entstehen. Wenn ich jetzt eine Marke ZZZ nur durch Nutzung etabliert hätte, und nun jemand anders die Marke ZZZ genau in meiner Klasse eintragen lässt, könnte ich aber nach §42 nicht dagegen vorgehen, da Einspruchserlaubnis nur für eingetragene, angemeldete (was immer das auch ist) oder NOTORISCH bekannte Marken besteht, nicht aber für normal etablierte.
Kann das jemand einem Laien erklären?
Danke
Michael
Hi Michael,
der Zweck dieser Bestimmung ist, eine Klarheit für den Entscheidungsträger zu schaffen.
Im Ergebnis bedeutet dies, der als erster sich eintragen läßt, hat die Marke.
Andere Einwendungen, z.B. „ich benutze sie schon viel länger“ oder „ich habe sie erfunden“, fruchten dann nichts mehr.
Wenn du also eine Marke hast und nutzt, laß sie eintragen, dann hast du die Sicherheit, dass sie dir niemand wegnehmen kann, auch wenn er sie schon viel länger nutzt.
Gruß,
Francesco
Hallo Francesco,
der Zweck dieser Bestimmung ist, eine Klarheit für den
Entscheidungsträger zu schaffen.
Im Ergebnis bedeutet dies, der als erster sich eintragen läßt,
hat die Marke.
Andere Einwendungen, z.B. „ich benutze sie schon viel länger“
oder „ich habe sie erfunden“, fruchten dann nichts mehr.
Wenn du also eine Marke hast und nutzt, laß sie eintragen,
dann hast du die Sicherheit, dass sie dir niemand wegnehmen
kann, auch wenn er sie schon viel länger nutzt.
ich habe mittlerweile eine juristisch fundiertere Auskunft erhalten. Der Widerspruch ist nicht möglich, weil dies ein vereinfachtes Verfahren ist (DM 230). Der teurere Löschungsantrag (DM 690) gegen Markeneintragung, die zeitlich nach einer durch Nutzung entstandenen Marke in derselben Klasse erfolgt, dagegen schon. Ausserdem kann der Inhaber der älteren, durch reine Nutzung entstandenden Marke, Unterlassungsansprüche gegen den späteren Anmelder der Marke geltend machen.
Ganz so wie du es schreibst, ist es also zum Glück nicht. Es wäre ja auch unsinnig, im MarkenG explizit die Markenenstehung durch Nutzung zu nennen, aber dann dieser keinen Wert bezulegen.
Alles Gute
Michael