Hallo!
Wir wohnen jetzt 4 Jahre in unserer Whg. und ziehen jetzt aus. Was müssen wir renovieren? Wände streichen ist klar! Decken meinetwegen auch noch. Aber Fenster?
Wer kennt sich aus?
Hallo!
Wir wohnen jetzt 4 Jahre in unserer Whg. und ziehen jetzt aus. Was müssen wir renovieren? Wände streichen ist klar! Decken meinetwegen auch noch. Aber Fenster?
Wer kennt sich aus?
Hallo Peter,
lies Dir Deinen Mietvertrag aufmerksam durch. Da müsste drinstehen. „Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter. Diese umfassen die folgenden Arbeiten…“ oder so ähnlich
Wenn es nicht drinsteht, freu Dich.
Näheres gibt´s hier
http://www.bmg.ipn.de/recht/sonstige/s-rep.htm
http://www.bmg.ipn.de/
Tschüs
Harald
Hi Peter,
Fensterrahmen müssen nur dann vom Mieter renoviert werden, wenn sie außerordentlich beansprucht oder beschädigt worden sind.
Im Normalfall reicht es, wenn sie abgewaschen werden (um sie vom Nikotinbelag zu befreien).
Der Vermieter hat dann keinen Anspruch darauf, dass die Fensterrahmen neu gestrichen werden. Das betrifft ohnehin nur den inneren Teil der Fensterrahmen, die Außenteile sind immer Sache des Hauseigentümers.
Gruß,
Francesco