Schwarzfahren

Ist es normal in Chemnitz, wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird, daß man dann das Bußgeld nicht zahlen darf bzw. von einem Bußgeld gar nicht die Rede ist und sofort ein Strafverfahren eingeleitet wird? Wie geht das weiter? Wie hoch darf das Bußgeld in Chemnitz sein? Ist das unterschiedlich? Anhörung bei der Polizei ist außerdem schwierig, wenn man in Hamburg wohnt… was kann man tun?
Danke!
Gruß phaidra

Ist es normal in Chemnitz, wenn man beim Schwarzfahren
erwischt wird, daß man dann das Bußgeld nicht zahlen darf bzw.
von einem Bußgeld gar nicht die Rede ist und sofort ein
Strafverfahren eingeleitet wird?

Das ist ja normalerweise auch kein „Bußgeld“ sondern nur eine vom Betreiber des Verkehrsbetriebes erhobene Gebühr, in Berlin z.B. 60 DM.

Ob zusätzlich noch ein Strafverfahren eingeleitet wird hängt vom Betreiber ab. Das „Schwarzfahren“ ist IMMER eine Straftat gemäß § 265a StGB (außer bei bestimmten Voraussetzungen - dann Betrug)
Es sei denn es sind Polizisten bei der Kontrolle zugegen, denn dann MÜSSEN sie ein Strafverfahren einleiten, da sie dem Legalitätsprinzip unterliegen und bei jeder Straftat ein Verfahren einleiten müssen.

Wie geht das weiter?
Meine Einschätzung:
Anhörung bei der Polizei (allerdings schriftlich, d.h. ich schätze Du bekommst nur einen Äußerungsbogen, gem. § 163a I bist Du nämlich, als Beschuldigte des Strafverfahrens zu vernehmen, die kann aber auch schriftl. geschehen.) dann wahrscheinlich ein Strafbefehl, also kein Gerichtsverfahren, über einige hundert Mark. Wenn Du bezahlst ists erledigt…

Wie hoch darf das Bußgeld in Chemnitz sein? Ist das unterschiedlich?

Das hängt wohl nur vom Betreiber ab - aber weiß ich nicht genau.

Anhörung bei der Polizei ist außerdem schwierig, wenn man in
Hamburg wohnt… was kann man tun?

Zur Polizeilichen Vernehmung mußt Du nicht erscheinen.
Bei einer möglichen Vernehmung durch die STA MUßT Du gemäß 163a III erscheinen und kannst auch zwangsweise vorgeführt werden.
allerdings ist es unwahrscheilich, daß die Polizei/STA in so einem einfachen Fall großen Wert auf die Vernehmung legt.

M.

Hi Mike,
nur als Ergänzung: Strafbefehl beim Schwarzfahren über DM 400,-.

Gruß,
Francesco

Danke für die Antworten!