Kurioses

hallo zusammen,

ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
wo finde ich im internet eine zusammenstellung kurioser rechtsfaelle und urteile? gelegentlich stoesst man ja in den zeitschriften auf sowas. aber eben nur sehr vereinzelt. gibt es nicht eine gebuendelte zusammenstellung witziger dinge aus dem rechtsleben?

danke schonmal. gruss
basti

Hallo Du Faultier.

Ich habe eben 10 sec lang Goooooooooooooogle gequält und für Dich das hier gefunden:

http://www.advokat-online.de/Recht_kurios/recht_kuri…

Macht € 10,-- :wink:)

Eine kleine Sammlung findest du hier:
http://www.sakowski.de/heiter/h00.html
Mehr kenne ich leider auch nicht.

Ciao
Magenta

mein favorit:
http://www.dr-ackermann.de/unterhaltsames/bierkutsch…
bzw.
http://internet.exit.mytoday.de/snafu/fun/urteile/
von wegen trockene juristerei :wink:

Sachen gibt’s…
Hi Basti,

es ist noch gar nicht so lange her, daß ich hier eine wunderschön gereimte Urteilsbegründung reingestellt habe (sie lungert zwar im Archiv herum, allerdings nicht unter dem Stichwort ‚Kurios‘)

_Es klagt vor dem Finanzgericht

  • Prozeßvollmacht, die hat er nicht -
    Herr ABCD als Vertreter.
    Die Vollmacht kommt nicht gleich, nicht später.

Es wird ihm eine Frist gesetzt,
doch die verstreicht zu guter Letzt.
Da setzt ihm der Berichterstatter
die Ausschlußfrist, insoweit hat er
genügend Zeit: 3 Wochen voll
(Art. 3 § 1 VGFGEntlG).

In dieser Frist die Vollmacht soll
gerichtlich nachgewiesen sein,
weil sonst ihr Fehlen ganz allein
die Klage unzulässig mache.

Ansonsten sei es seine Sache,
bei Unverschulden vorzubringen

  • Rechtzeitigkeit vor allen Dingen - ,
    weshalb die Frist verstrichen sei;
    dann stehe Widereinsatz frei.

Doch es geschieht so wie bisher:
Von ABCD kommt nichts mehr.
So fügt sich’s, daß die Ausschlußfrist
vergeblich jetzt verstrichen ist.

Die Klage ist nun unzulässig.
Das kommt, weil Vollmacht regelmäßig

Prozeßvoraussetzung bedeutet.
Dies wurde mehrfach angedeutet,
vor allem, als - verfügt zuletzt -
die Ausschlußfrist wurd’ angesetzt.
Die FGO sagt klipp und klar,
daß Vollmacht vorzulegen war;
sie war auch schriftlich zu erteilen
(§ 62 Abs. 3 Satz 1 FGO).
Den Mangel kann nun nichts mehr heilen.

Für Einsetzung gibt’s keine Fakten,
(§ 56 Abs. 1 und 2 FGO),
aus Vortrag nicht und nicht aus Akten.

Im Vorbescheid ist „Vers“ als Form
gestattet nach Gesetzesnorm,
denn deutsch ist Sprache des Gerichts
(§ 184 GVG)
und deutsch auch Sprache des Gedichts.
So sprechen in der streit’gen Sache
Gedicht und Spruch die gleiche Sprache.

Die Kostenlast trägt der Vertreter,
denn Vollmacht gab er auch nicht später.
Zwar wird er dadurch nicht Partei,
doch weil die Klage ist „Vorbei“
durch sein Betreiben, sein Versagen,
da muß er selbst die Kosten tragen._

Aus: ‚Entscheidungen der Finanzgerichte‘ (EFG) von 1988, Seite 131.

Ansonsten empfehle ich

http://www.michael-berndt.de/ie/sou/berndt.htm
http://www.jurathek.de/kai/links/thema.htm#Recht humorvoll
http://www.wdr.de/tv/recht/rechtneu/lustig/index.html
http://www.jura-lotse.de/Links/Diverses/Humorvolles/ (hier unbedingt den Wunschzettel des Strafverteidigers an einen Strafrichter lesen!!!)
http://www.jura4u.purespace.de/Referendariat/Urteile… (ganz unten!)

Ich hoffe, Du kannst Dich da erst einmal austoben.

Ciao & viel Spaß

Tessa

http://www.jura-lotse.de/Links/Diverses/Humorvolles/

Rechtsfälle und Urteile nicht, aber kuriose Gesetze:

http://www.dumblaws.com/

Gruß

Tomcat