Hallo Experten,
ich wohne in einer Dachwohnung 56qm eines Altbaus 1920 -1940 etwa, grob geschätzt, ist für Mietspiegel nicht so wahnsinnig interessant.
Dieses Dachgeschoss wurde ca. 1990 ausgebaut.
Diese Papp-Gips-Wände, aber teilweise mit Sichtbalken, eigentlich eine schöne Wohnung.
Im Rahmen einer Staffelmiete lt. Vertrag wurde die nackte Kaltmiete von 780 auf 850 DM angehoben.
Das sind 15,18 pro qm.
Nun die Frage: Gilt diese Wohnung in Betrachtung des Mietspiegels als Altbau s.o. oder als Neubau von 1990?
Grüße
Matthias Günther
Lübeck