Krankschreibung

hallo experten,
ich hab mal ne frage zum ‚gelben schein‘
wie sieht es aus… was darf man, wenn man krankgeschrieben ist und was nicht? darf ich (alleine lebend) einkaufen gehen? kann ich zum beispiel zu den eltern oder zum partner fahren und dort im bett liegen? wie sind die regelungen???
man hört immer mal wieder so dinge wie ‚bettlägrig krankgeschrieben‘ etc… aber das geht ja aus dem formular selbst nicht hervor. klar habe ich nicht vor, mit krankenschein auf partys zu gehen, umsonst ist man ja in der regel nicht krankgeschrieben… aber gerade o.g. fragen hätt ich schon gern mal geklärt.
thx im voraus, muschel

Hallo,

ich bin seit Mitte Januar krankgeschrieben und habe mich gerade diesbezüglich mit meiner Krankenversicherung auseinandergesetzt.

Einkaufen gehen darfst du auf jeden Fall…du darfst auch Mittag essen gehen, oder in die Stadt zum Einkaufen und dort nen Kaffetrinken.
Kneipen, Alkohol in der Öffentlichkeit und ähnliches solltest zu dir allerdings lieber verkneifen…einfach aus dem Grund, wenn du von Kollegen gesehen wirst, könnte das schlecht für das allgemeine Klima sein.

Du darfst auf jeden Fall bei deinem Freund, deinen Eltern oder einer Freundin genesen.

Ich habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich bei meinem Freund zu erreichen sei. Darauf erwiderte er, dass ich doch krank sei und somit zuhause blieben müsse. Er schlußfolgerte daraus, ich würde nur krankfeiern.

Der Sachbearbeiter der KV sagte ganz klar, ich bräuchte mir absolut keine Sorgen zu machen und es ginge meinen Arbeitgeber schlicht nichts an, wo ich mich auskurieren würde.

Es gibt hier wohl keine eindeutig klar formulierten Gesetze, einfach, weil es eben zuviele Gründe der Krankschreibungen gibt.

Wenn ich einen gebrochenen Arm habe und als Assistentin arbeite, kann ich eben nicht arbeiten, weil ich gerade den rechten Arm brauche…leben kann ich aber durchaus…und dazu gehört eben auch, raus und unter Menschen zu gehen.

Wenn man nur zuhause hockt wird man ja unter Umständen nie wieder gesund.

Es kommt also ganz auf den Grund der Krankschreibung an…
Allerdings gibt es wohl schon Regelungen, die besagen, man darf nicht verreisen.
Wenn deine Eltern nun ein paar hundert km weit weg wohnen weiß ich nicht, ob das schon zu einer Reise zählt.

Vielleicht erkundigst du dich mal bei deiner KV oder es antwortet sicher noch ein Experte…

…Raimund oder Marco…die beiden sind da ja superfit !

Lieben Gruß und baldige Genesung,
Vanessa

Hi!

Du darfst bei Krankschreibung nichts unternehmen, was dem Heilungsverlauf behindert, d. h. du darfst evtl. sogar auf ne Feier gehen je nach Krankheit!

„Lebensnotwendige Unternehmungen“ sind davon natürlich ausgeschlossen…

Bernd

hi bernd,

Du darfst bei Krankschreibung nichts unternehmen, was dem
Heilungsverlauf behindert, d. h. du darfst evtl. sogar auf ne
Feier gehen je nach Krankheit!

das ist schon klar, mir ging es um gesetzliche regelungen oder verwaltungsvorschriften oder so was. prob ist ja immer, dass unter umständen zwischen meiner meinung, was meiner gesundung dienlich ist und der meinung meines arbeitgebers (der mir ja sofort ‚krankfeiern‘ unterstellt, wenn er mich beim kauf einer grafikkarte ‚ertappt‘, die ja nicht lebensnotwendig erscheint… für mich aber ist *gggg*) ziemliche differenzen bestehen.

danke dir, muschel

hallo vabe, erst mal danke für deine ausführliche antwort.
das mit der krankenkasse ist ein guter tip, werd ich mal machen. ich denke, für diesen krankenschein ist es nicht mehr notwendig, aber irgendwann kommt der nächste.

Du darfst auf jeden Fall bei deinem Freund, deinen Eltern oder
einer Freundin genesen.

ich vergass zu sagen, dass sowohl eltern als auch freund hunderte von km weit weg wohnen… so viel zum thema reise oder nicht reise. aber ich denke, ich werde das das nächste mal einfach machen wie du, sagen dass ich dort erreichbar bin und dazu erwähnen, dass ich somit ja versorgung hätte, allein hab ich ja jedenfalls mehr zu tun als wenn mir jemand alles macht. ich hör ja dann, wie die reagieren und kann argumentieren.

Der Sachbearbeiter der KV sagte ganz klar, ich bräuchte mir
absolut keine Sorgen zu machen und es ginge meinen Arbeitgeber
schlicht nichts an, wo ich mich auskurieren würde.

*notiert*

Es gibt hier wohl keine eindeutig klar formulierten Gesetze,
einfach, weil es eben zuviele Gründe der Krankschreibungen
gibt.

leider gibt es die nicht… ich will einfach vermeiden, im ernstfall mit meinem arbeitgeber vor gericht zu streiten, ob das was ich getan habe nun okay war oder nicht. ich bin ja nicht aus spass krank, leider wird es einem aber immer bzw. häufig unterstellt. ich hatte jetzt einfach ne grippe, also war es nicht so eindeutig, dass ich sagen kann: mit nem gebrochenen arm kann ich sehr wohl unter leute.
danke dir nochmal, viele grüsse, muschel

Hi Muschi,
die beiden Artikel sind o.k. aber der Sachbearbeiter der KV hat keine Ahnung.
Du darfst ganz einfach deine Genesung nicht behindern und mit aller Kraft dazu beitragen, gesund zu werden, dann passiert dir gar nichts.
Es ist natürlich ne sensible Angelegenheit, wie du un dein Arbeitgeber damit klarkommen, das ist mit Vorsicht zu genießen,
Alles Gute zur Genesung, und du brauchst dich wirklich nicht in deine Muschel zurückzuziehen.
Übrigens der Begriff Arbeitsunfähigkeit hat drei Bedeutungen.

  1. Arbeitsunfähigkeit aufgrund ner Untersuchung für n paar Tage.
  2. AU zur Vorbeugung einer Krankheit, also du brauchst noch ´gar nicht AU zu sein, aber um der Gefahr einer krkht aus dem weg zu gewhen,
  3. bei echter arbeitsunfähigkeit reicht es aus, daß du nur zu 1 % deinen Arbeitsaufrtrag nicht mehr erfüllen kannst,
    nur n kleines marginales.
    Tschüßße

Deffiniere…
Hallo Muschel,

ich denke zuerst sollten wir einmal den sogenannten „gelben Schein“ deffinieren.
NIEMAND wird darauf „krank geschrieben“!!!
Der „gelbe Schein“ ist eine AU, d.h. ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG!

Wenn du dich mit diesen Begriffen auseinandersetzt wird schon klar, worauf ich hinausmöchte.

Es kommt immer darauf an, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist und welche Arbeiten er denn ausführt.
Daraus resultiert dann auch, was er darf und was nicht.

Zwei einfache Beisp.:
Ein Maurer, der sich beide Arme gebrochen hat und diese in Gips liegen darf selbstverständlich abends ins Kino gehen.

Eine Friseurin, die eine grippe hat, darf sich selbstverständlich nicht im Freibad schwimmen gehen.

Des weiteren gilt natürlich, der Arbeitsunfähige darf nichts machen, was seine Gesundung gefährden würde.
Er würde ja nicht so schnell wieder arbeitsfähig.

Gruss
der Alex

Hi Muschi,

hey aaron… muschEL bitte *gggg* … *lach*
thx für deine antwort!
weil ich krank bin, geh ich sicher nicht in meine muschelschale *g* obwohl… hat was, endlich mal den im büro so heiss ersehnten mittagsschlaf halten zu können *gg*

Alles Gute zur Genesung, und du brauchst dich wirklich nicht
in deine Muschel zurückzuziehen.

Übrigens der Begriff Arbeitsunfähigkeit hat drei Bedeutungen.

  1. Arbeitsunfähigkeit aufgrund ner Untersuchung für n paar
    Tage.
  2. AU zur Vorbeugung einer Krankheit, also du brauchst noch
    ´gar nicht AU zu sein, aber um der Gefahr einer krkht aus dem
    weg zu gewhen,
  3. bei echter arbeitsunfähigkeit reicht es aus, daß du nur zu
    1 % deinen Arbeitsaufrtrag nicht mehr erfüllen kannst,
    nur n kleines marginales.

*LOL* dann bin ich meistens arbeitsunfähig *gestehe*, weil ich mal wieder zu lang an der fischkiste gesessen hab *Ggg*
aber mal ernsthaft: geht das aus dem gelben schein irgendwie hervor, WARUM ich jetzt WIE arbeitsunfähig bin??? ich lese nur erst- und folgebescheinigung und von wann bis wann und ob es ein arbeitsunfall war. mehr steht da nicht auf dem teil für den AG

viele grüsse muschEL

Hallo Aaron,

die beiden Artikel sind o.k. aber der Sachbearbeiter der KV
hat keine Ahnung.

Das ist einfach falsch !

Die KV hat sehr wohl Ahnung, denn spätestens, wenn sie zur Kasse gebeten werden, also, wenn man eben länger als sechs Wochen krank ist und dann Krankengeld von der KV bezieht, ist die KV sehr interessiert daran zu wissen, ob nun krankgefeiert wird oder nicht.

Die KV’s haben oft mehr Ahnung als der Arbeitgeber.

Gruß,
Vanessa

dann mal ganz genau…
hi alex,
die von dir geschilderten fälle sind natürlich eindeutig.
aaaaaaber… jetzt mal zu mir
* darf eine muschel mit mittelohrentzündung eine grafikkarte kaufen gehn, weil ihre alte abgeraucht ist? (irgendwie hat das ja nen touch von: au ja, arbeitsunfähig, also kann man jetzt alles erledigen, wozu sonst keine zeit ist)
* darf diese muschel sich 400 km entfernt bei ihrem partner, den sie eh schon so selten sieht, genesen? (immerhin sind da ein paar stunden nicht-förderliche fahrt dazwischen, auch wenn dann der wieder-genesungs-effekt sicher grösser wäre, wenn ich dort bin)
irgendwie ist da schon immer ein grosser grosser grauer bereich zwischen eindeutig ‚darf‘ und eindeutig ‚nein‘
ich hab für mich entschieden: computer instandsetzen ja, freund besuchen nein

danke dir alex, muschel

Hallo,

das ,möchte ich aber auch meinen, denn gerade wir von der
Kasse kennen unsere Pappenheimer, die auf der Seite der
Arbeitnehmer aber auch die auf der Seite der
Arbeitgeber.
In der Regel ist es nämlich so, dass der Arbeitgeber immer
dann über die Kasse gegen den Arbeitnehmer vorgehen will, wenn
er sowieso Knatsch mit seinem Mitarbeiter hat - so etwas
bekommen wir schnell mit und dann stehen wir natürlich auf der
Seite unserer Mitglieder.
Aber, aber - es gibt natürlich auch die berühmten „Blaumacher“,
Anwesende natürlich ausgeschlossen; die mittels
eines guten Arztes und dem „gelben Urlaubsschein“ mal ein
verlä#ngertes Wochende oder eine Einkaufstour oder gar die
Love-Parade in Angriff nehmen - tja und da reden wir ein paar
Takte mit dem Arzt und dem Versicherten, notfalls auch unter
Einschaltung eines Gutachters.
Existiert allerdings keine Krankemeldung eines Arztes, dürfen
wir nicht eingreifen, das ist dann reines Arbeitsrecht.
Im übrigen gilt das bereits gesagt, solange der Kranke nichts tut, was seiner baldigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
widerspricht, kann er machen was er will, das zeigt die erfahrung
Schöne Grüsse

Günter Czauderna