Fahrverbot!

Hallo Experts,

mal angenommen, die Freundin der Schwester meines Kollegen :smile: hat auf der Autobahn das Tempolimit um 55 km/h überschritten und wurde dabei geblitzt. 5 km/h wurden netterweise abgezogen. Nehmen wir weiter an, daß sie erst im Februar drei Punkte wegen Geschwindigkeitsübertretung kassiert hat.

Daß ihr ein Fahrverbot ins Haus steht, dürfte klar sein. Aber sind das nun ein oder zwei Monate? Wieviel darf sie an Strafe löhnen und wieviele Punkte kommen zu den dreien vom Februar hinzu?

Und nun die wichtigste, alles entscheidende Frage:
man hört ja immer, daß der Staat einen nach Ablauf von drei Monaten, beginnend mit dem Tag des Foto-Shootings, nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Stimmt das?

Ich danke Euch im voraus für Eure Antworten,
liebe Grüße,
Andrea

Hi,

das gibt nochmal 3Punkte und einen Monat laufen…
3 Monate stimmt, allerdings darf sich ds Amt bis dahin nicht gerührt haben, wenn also z.B. der Halter einen Anhörungsbogen bekommt, beginnt der Ticker neu zu uhren (oder so…)

Gruß,
Micha

P.S. 300 DM zuzüglich Gebühren gibts auch noch -

aber gut genutzt, ab 51KM/h wären es:
550DM
4 Punkte
2 Monate

Hallo Andrea,

und hier gibt es viele interessante Infos zum Thema:

http://www.verkehrsportal.de

Gruss
Eve*

Hallo,

man hört ja immer, daß der Staat einen nach Ablauf von drei
Monaten, beginnend mit dem Tag des Foto-Shootings, nicht mehr
in Anspruch nehmen kann. Stimmt das?

Stimmt zwar, aber meines Wissens bist du nicht aus dem Schneider, wenn du nach drei Monaten nix gehoert hast. Innerhalb dieser Zeit muss der Verstoss in die Bearbeitung genommen werden. Es genuegt mehr oder weniger eine Aktennotiz eines Schreiberlings, dass nunmehr beabsichtigt wird, dieses Vergehen zu ahnden und schon ist die Frist eingehalten.

Gruss, Niels

Hi,
es muss eine Aktivität nach außen erfolgen, eine Aktennotiz reicht nicht.

Gruß,
Micha

Hallo Micha,

die Frage ist, muss diese Aktivitaet nach aussen zwangslaeufig die Information des Taeters sein?
Ich kann mich erinnern, in einer Sendung (Infomarkt??) gesehen zu haben, dass das nicht der Fall sein muss.

Gruss, Niels

das sieht nicht gut aus…
Danke Euch allen für die Auskunft und den link zum Verkehrsportal. Eigentlich hatte ich vor, noch die nächsten drei Wochen unterzutauchen, aber das kann ich mir wohl schenken…

Liebe Grüße, Andrea

Hi,
es genügt auch, wenn der Halter per Fragebogen angechrieben wurde, es genügt aber eben nicht ein interner Vermerk.

Gruß,
Micha

Hallo Andrea,
Du Freundin der Schwester von (wer war das gleich…) *grins*.
Wenn Du dann wieder fahren darfst, sei schön vorsichtig. Wenn Du innerhalb eines Jahres 2x mit mehr als 25 km/h zuviel erwischt wirst, darfst du gleich nochmal einen Monat laufen.
Das nennt sich dann „Wiederholungstäter“.
Diesmal ist es ja egal, ob Du wegen des 2x