Hallo Leute,
ich bin seit 4 Wochen Betreuer für meine Oma (u. a. für Aufenthaltsbestimmung). Die 4-Wochen-Frist für die ‚Zwangsunterbringung‘ in der PKH lief am 25.4. aus. Nach langer Suche habe ich es endlich geschafft einen Pflegeheimplatz zu besorgen. Ich habe am 24. um ca. 18:00 Uhr persönlich einen Antrag auf ein Bett in einem 2-Bett-Zimmer an der Rezeption abgegeben. Dabei war auch ein von der PKH ausgefüllter Patientenbogen und ein Antrag auf Reservierung eines Platzes (von mir unterschrieben). Am 25. telefonierte ich mit allen Beteiligten (PKH und Pflegeheim). Das Ergebnis war, daß kurz vor Feierabend die PKH (die zuständige Ärztin) die fehlenden Informationen an das Pflegeheim gefaxt hat.
Meine Wunschvorstellung, die ich bei jedem Gespräch geäußert hatte, war, daß Oma am 26. April ins Heim übersiedelt, da Mi. der 25. und Fr. der 27. mangels Arztbereitschaft im Pflegeheim ausscheiden. Da das Pflegeheim den Antrag zu spät für eine Umsiedlung am 26. bearbeitet hat, war der schnellstmögliche Umzug nicht machbar. Sicherheitshalber habe ich einen Antrag auf Reservierung des Platzes gestellt (unter meinem Namen). Heute (26.) bekam ich kurz vor 18:00 Uhr den Anruf, daß ich, um den Platz bis Montag (30.) denb Platz garantiert zu bekommen, Reservierungskosten für 4 Tage berechnet bekomme mit der Information, daß das Sozialamt (der Antrag muß noch gestellt werden) nicht für die Kosten aufkommen wird.
Jetzt meine Frage an alle, die sich mit deutschem Recht auskennen: Muß ich als Betreuer für diese Kosten aufkommen? Versucht das Pflegeheim nur auf eine miese Tour ein paar Hunderter abzuzocken? HAben die überhaupt das Recht? Ist mein Ansatz o.k., bis Montag abzuwarten, damit Oma einen Platz hat und mich erst hinterher über diese Gemeinheit zu beschweren? Am Telefon habe ich natürlich nicht meine Zahlungswilligkeit bestritten, aber auch nicht zugesagt.
Vielen Dank vorab für Eure kompetenten Antworten.
Ciao
Uwe