Probleme mit dem Pflegeheim in Spe

Hallo Leute,

ich bin seit 4 Wochen Betreuer für meine Oma (u. a. für Aufenthaltsbestimmung). Die 4-Wochen-Frist für die ‚Zwangsunterbringung‘ in der PKH lief am 25.4. aus. Nach langer Suche habe ich es endlich geschafft einen Pflegeheimplatz zu besorgen. Ich habe am 24. um ca. 18:00 Uhr persönlich einen Antrag auf ein Bett in einem 2-Bett-Zimmer an der Rezeption abgegeben. Dabei war auch ein von der PKH ausgefüllter Patientenbogen und ein Antrag auf Reservierung eines Platzes (von mir unterschrieben). Am 25. telefonierte ich mit allen Beteiligten (PKH und Pflegeheim). Das Ergebnis war, daß kurz vor Feierabend die PKH (die zuständige Ärztin) die fehlenden Informationen an das Pflegeheim gefaxt hat.
Meine Wunschvorstellung, die ich bei jedem Gespräch geäußert hatte, war, daß Oma am 26. April ins Heim übersiedelt, da Mi. der 25. und Fr. der 27. mangels Arztbereitschaft im Pflegeheim ausscheiden. Da das Pflegeheim den Antrag zu spät für eine Umsiedlung am 26. bearbeitet hat, war der schnellstmögliche Umzug nicht machbar. Sicherheitshalber habe ich einen Antrag auf Reservierung des Platzes gestellt (unter meinem Namen). Heute (26.) bekam ich kurz vor 18:00 Uhr den Anruf, daß ich, um den Platz bis Montag (30.) denb Platz garantiert zu bekommen, Reservierungskosten für 4 Tage berechnet bekomme mit der Information, daß das Sozialamt (der Antrag muß noch gestellt werden) nicht für die Kosten aufkommen wird.

Jetzt meine Frage an alle, die sich mit deutschem Recht auskennen: Muß ich als Betreuer für diese Kosten aufkommen? Versucht das Pflegeheim nur auf eine miese Tour ein paar Hunderter abzuzocken? HAben die überhaupt das Recht? Ist mein Ansatz o.k., bis Montag abzuwarten, damit Oma einen Platz hat und mich erst hinterher über diese Gemeinheit zu beschweren? Am Telefon habe ich natürlich nicht meine Zahlungswilligkeit bestritten, aber auch nicht zugesagt.

Vielen Dank vorab für Eure kompetenten Antworten.

Ciao

Uwe

Hi Uwe,

als Betreuer haftest du nur bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln zum Nachteil deines Klienten.
Hier ist Fahrlässigkeit nicht gegeben.
Vielmehr sollte geprüft werden, ob das Pflegeheim die Reservierungskosten zu Recht erhebt.
Wenn die Reservierung möglich war, ohne dass vorher über die Kosten hierfür gesprochen worden ist, kann das Pflegeheim nur dann Kostenersatz verlangen, wenn es über einen öffentlich bekannt gemachten Haustarif verfügt, der gültig ist und solche Reservierungskosten beinhaltet.
Ansonsten hätten sie dich vorher informieren müssen, dass sie solche Kosten berechnen. In anderen Pflegeheimen weiss ich aus Erfahrung, dass keine Kosten für Reservierungen zu bezahlen sind.

Gruß,
Francesco

Hallo Uwe,

geh mal auf diese Seite
http://home.t-online.de/home/Horst-Deinert/
Herr Deinert ist Berufsbetreuer und kann dir bestimmt weiterhelfen. Frag ihn auch mal nach der Mailingliste Betreuungsrecht, da könntest du dich auch eintragen, da kannst du sehr viel Hilfe zum Thema Betreuungen bekommen. Du kannst dich auch hier
http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/ML-Betreuungsrecht…
direkt in die Mailingliste eintragen. Da kannst du deine Frage dann stellen, sie wird allen, die in die Liste eingetragen sind, per mail zugeschickt, und erfahrungsgemäß bekommst du auch hilfreiche Antworten.

Ciao
Magenta

Thx
Hi Magenta,

danke für die Links. Eine konkrete Antwort auf mein Problem habe ich dort zwar in den ersten 10 Minuten noch nicht gefunden, aber einige interessante Infos zu Fragen, die ich mir noch gar nicht gestellt habe.

Ciao

Uwe