Also ich würde das so sehen -
eine Rechnunge ist Bestandteil eines „Vertrages“ der durch Angebot und Annahme zustande gekommen ist. er fordert den Leistungsnehmer auf, seinen Teil des Vertrages - die Gegenleistung - zu erbringen. REchnung muss darauf stehen, und die erbrachte Leistung muss aufgeschlüsselt sein. Es muss zwar nicht jedes „Schräubchen“ aufgeführt werden, aber es sollte klar und deutlich daraus hervorgehen, welche Leistung erbracht wurde. Eine Rechnungsnummer, ein Datum, Zahlungsziel und -art, sowie der Absender müssen ebenfalls enthalten sein.
Der Name dessen, an den die Rechnung geht, muss korrekt angegeben sein (ein falsch geschriebener Name macht die ganze Rechnung ungültig - zumindest im Mahnverfahren)- mehr fällt mir derzeit nicht ein. Falls Du bestimmte Infos sucht, schick mir 'ne Mail, dann schlage ich noch einmal nach und schreibe Dir genauer.
Gruß NIKA
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