Nachvollziehbare Rechnung

Von: , Frage gestellt am Di, 9. Nov 1999

Hallo Experten,
mich würden mal Infos oder Links interessieren, die Aufschluss darüber geben

1. wann eine "Rechnung" eine Rechnung ist

2. in wie weit eine Rechnung "verständlich" und "nachvollziehbar" sein muß

3. was man sonst noch über Rechnungen wissen sollte

Dank und Gruß - Andreas

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
    Re: Nachvollziehbare Rechnung

    Also ich würde das so sehen -
    eine Rechnunge ist Bestandteil eines "Vertrages" der durch Angebot und Annahme zustande gekommen ist. er fordert den Leistungsnehmer auf, seinen Teil des Vertrages - die Gegenleistung - zu erbringen. REchnung muss darauf stehen, und die erbrachte Leistung muss aufgeschlüsselt sein. Es muss zwar nicht jedes "Schräubchen" aufgeführt werden, aber es sollte klar und deutlich daraus hervorgehen, welche Leistung erbracht wurde. Eine Rechnungsnummer, ein Datum, Zahlungsziel und -art, sowie der Absender müssen ebenfalls enthalten sein.
    Der Name dessen, an den die Rechnung geht, muss korrekt angegeben sein (ein falsch geschriebener Name macht die ganze Rechnung ungültig - zumindest im Mahnverfahren)- mehr fällt mir derzeit nicht ein. Falls Du bestimmte Infos sucht, schick mir 'ne Mail, dann schlage ich noch einmal nach und schreibe Dir genauer.
    Gruß NIKA [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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