Hallo!
Ich hoffe, mir kann hier geholfen werden!?
Ich habe im November letzten Jahres an einem Stand am Bhf Zoo einen Mobilfunkvertrag mit der Firma NetCom abgeschlossen. So weit so gut, doch da ich es wenig später bereute, kündigte ich innerhalb der ersten Woche den Vertrag wieder. Dann kam ersteinmal Wochen lang gar nichts, doch vor ein paar Wochen kam dann die erste Rechnung über den Mindestumsatz von knapp DM 10,-. Das Handy und eine SIM-Karte habe ich übrigens nie erhalten! Als ich dann wiederholt schrieb und bei der Hotline (es ist schon ein Wunder, in die Warteschlafe zu kommen) anrief, sagte man mir, dass die Kündigung an die Firma Telepassport gehen müssen (da NetCom Tochterfa. o.ä.) und diese aber nie angekommen sei.
ich möchte nun, daß ein für alle mal klar gestellt werden kann, daß ich weder mit der Firma NetCom noch mit der Firma Telepassport einen bestehenden rechtsgültigen Vertrag habe, doch auf Schreiben in diese Richtung wird prinzipiell nicht reagiert, nur die Rechnungen kommen immer schön pünktlich! Ich wäre sehr froh über konkrete Tips und Hilfen wie Musterbriefe, Links. etc!! Ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten? Wenn ja, was kostet das?
Vielen Dank im Voraus!
Wiederruf
Hallo Tina,
hast Du eine Kopie des unterzeichneten Vertrages, wenn ja, welche Adresse steht in der Wiederrufsbelehrung?
Fragt
Friedrich
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hast Du eine Kopie des unterzeichneten Vertrages, wenn ja,
welche Adresse steht in der Wiederrufsbelehrung?
ja, ich habe eine kopie, aber eine schriftliche belehrung über das widerrufsrecht ist mir nie zugekommen, von daher müsste eine kündigung m.E. ja selbst heute noch rechtens sein!!?? die kündigung ging an die adresse, die man uns unter der auf dem vertrag angegebenen nummer genannt hat!
mfg
Gesetzestext
Hallo Tina,
hier hast Du das aktuelle Wiederrufsrecht bei Haustürgeschäften das für Deinen Vertragsabschluß wohl anzuwenden ist.
http://195.20.250.97/BGBL/bgbl1f/b100029f.pdf
(Seite 20 des Dokumentes))
Wichtig für Dich ist der § 2: „Ende der Wiederrufsfrist“ da Du ja keine Wiederrufsbelehrung erhalten hast.
Also schreibe denen noch EINEN Brief und weise diese Verkäufer auf das unseriöse Verhalten unter Berufung auf das Gesetz hin. Dann müsstest Du Ruhe haben.
Gruß
Friedrich
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Hat´s geholfen?
Hallo Tina,
konntest Du mit der Antwort etwas anfangen?
Fragt
Friedrich
ja, konnte mich nur mangels zeit noch nicht ganz durcharbeiten! vielen dank soweit!!! im prinzip habe ich jedoch auf dieses gesetz bei meiner kündigung auch schon hingewiesen! schriftlich antwortet mir die firma halt einfach nicht, ich komme nicht „an die ran“!!