Habe eine dringende Frage: Die Tante meiner Frau hat einen Getränkehandel. Nun ist diese Tante verstorben.
Meine Frage: Darf meine Frau oder die Schwester meiner Frau das Geschäft weiter führen ? Da die Tante keine eigenen Kinder hat und der Bruder der Verstorbenen aus gesundheitlichen Gründen Es nicht übernehemen kann. Es gibt zwar ein Testament, diesese ist aber noch nicht eröffnet worden.
Was passiert mit dem angestellten Verkaufsfahrer ?
in diesem Fall ist es besser, Du sprichst dies mit der Familie durch. Auch wäre es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten, der sich mit Erbrecht auskennt. Innerhalb von sechs Wochen muß das Erbe, egal von wem, angenommen oder ausgeschlagen werden. Also recht schnell eine Übersicht erstellen (Steuerberater befragen). Zur Einstimmung, auch wenn es schwer fällt, kaufst ein Taschenbuch zum Erberecht (DTV-Verlag o.ä.) und liest es sehr bald durch. Da sind einige Probleme drin, die hier nicht in der Kürze erklärt werden können bzw. dürfen.
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Darf man nun das Geschäft weiter führen bis jemand das Erbe
angenommen oder ausgeschlagen hat, bzw. einen Räumungsverkauf
durch führen ?
das muß mit den möglichen Erben einvernehmlich geregelt werden
Oder muß das Geschäft vorrüber gehend geschlossen werden ?
normalerweise nicht. Überlege mal, wenn Herr Daimler oder VW stirbt, dann werden trotzdem Autos hergestellt. Nur in ungeregelten oHG-Verträgen ist mit dem Tod eines Gesellschafters das Ende der Firma die Regel. Bei einem Einzelunternehmen kommt es ganz alleine auf die Vorstellungen der Erben an. Weitermachen oder schließen. Normalerweise wird weitergearbeitet. Bei kleinen Läden klemmt man am Beerdigungstag ein Schild hin „Wegen Todesfall von — bis … geschlossen.“
Hat der einzige angestellte Verkaufsfahrer eigentlich noch
einen Arbeitsvertrag ?
Nur ein Ehevertrag endet mit dem Tod des Partners. Arbeits- und Mietverträge sind unabhängig vom Tod des Vertragspartners.
Ich schlage vor, daß ihr unbedingt einen Anwalt einschaltet, denn mit der Abwicklung des Todesfalles sind einige Fragen zu beantworten, die hier nicht gelöst werden können.