Hallo zusammen,
ich wurde heute geblitzt. Was soll ich machen, da ich ca. 15-25 km/h schneller als erlaubt war.
Gruß
Benni
P.S. War innerhalb der Ortschaft
Hallo zusammen,
ich wurde heute geblitzt. Was soll ich machen, da ich ca. 15-25 km/h schneller als erlaubt war.
Gruß
Benni
P.S. War innerhalb der Ortschaft
Abwarten…was auch sonst, könntest natürlich versuchen, dir chronische „Flitschkacke“ (Durchfallerkrankung) vom Arzt bescheinigen zu lassen, aber auch derartige Bescheinigungen haben nach gängiger Rechtsprechung wenig Sinn…
…Vornamen ändern, behaupten, die Katze wäre gefahren, auf Unzurechungsfähigkeit wegen verdorbenem Wackelpudding oder ins Koma gefallenem Hamster plädieren, hat IMO genauso wenig Sinn.
Gruß
Jeanny
Mal nachschauen, was Dich erwartet…
…unter http://www.bussgeldrechner.de
dennis
ich wurde heute geblitzt. Was soll ich machen, da ich ca.
15-25 km/h schneller als erlaubt war.
Hallo Benni,
wie lange hast Du den Führerschein (Probezeit), bist Du Wiederholungstäter? Gibt keine verschärfenden Umstände, kostet die Geschwindigkeitsüberschreitung bis 100 DM Verwarnungsgeld, bei Überschreitung um 25 km/h kommt ein Punkt in Flensburg dazu. Für den Wiederholungstäter kann das schon zum Fahrverbot für 4 Wochen führen. Beim erstmaligen Entzug der Fahrerlaubnis kannst Du Dir den Zeitpunkt der Führerscheinabgabe innerhalb von 6 Monaten aussuchen.
In aller Regel ist es die billigste Methode, die Maßnahme zu akzeptieren. Du kannst zwar einen Rechtsanwalt beauftragen. Der wird die Sache aber nur in die Länge ziehen und letztlich weiter verteuern.
Gruß
Wolfgang
Zu deinen Fragen, ich bin noch in der Probezeit.
Ich hatte davor noch nichts derartiges. (kein Unfall, geblitzt etc.)
Die Frage ist nur, wenn ich das in die Länge zieh, dann verjährt das ja nach 3 Monaten.
Ich bin ja nicht der Halter des Wagens, also bekommt mein Vater das schreiben und er muss ja nur Angabe zur Person machen, mehr nicht. Er verweiger einfach dann die Aussage und schickt es am Ende der Frist zurück und es wurden wieder 2-3 Wochen gespart. Es ist nur die Frage wie sich das ganze verhält!!!
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…15-25 km/h schneller als erlaubt.
…ich bin noch in der Probezeit.
Ich hatte davor noch nichts derartiges. (kein Unfall, geblitzt
etc.)
Die Frage ist nur, wenn ich das in die Länge zieh, dann
verjährt das ja nach 3 Monaten.
Ich bin ja nicht der Halter des Wagens, also bekommt mein
Vater das schreiben und er muss ja nur Angabe zur Person
machen, mehr nicht. Er verweiger einfach dann die Aussage und
schickt es am Ende der Frist zurück und es wurden wieder 2-3
Wochen gespart. Es ist nur die Frage wie sich das ganze
verhält!!!
Hallo Benjamin!
Nun warte erst einmal ab, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung tatsächlich war.
Einen Zahn muß ich Dir gleich ziehen: Sobald sich die Behörde bei Dir meldet, kannst Du in die Länge ziehen, was immer Du schaffst. Da verjährt nichts mehr!
Noch einen Zahn muß ich Dir ziehen: Das beim Blitzen entstehende Foto ist meistens so gut, daß es egal ist, ob und was Du aussagst. Papa bekommt die Post und ich verweigere die Aussage, nützt Dir dann wenig. Wenn es ein ordentliches Beweisfoto gibt, kannst Du durch Bockbeinigkeit (man könnte auch Uneinsichtigkeit dazu sagen) die Situation nicht verbessern.
Mensch, fahr’ in Zukunft vorsichtig und innerhalb der zul. Höchstgeschwindigkeit. Du kannst Dich sonst Deines „Lappens“ nicht lange freuen.
Gruß
Wolfgang
Mal ne blöde Frage …
Wenn du doch zu schnell warst, warum akzeptierst du deinen Fehler nicht und stehst dafür gerade ? Natürlich wird das teuer und unangenehm, aber gerade das soll es ja sein ! Oder findest du es richtig daß jeder auf der Straße das machen darf was er gerade will ? Hast du mal darüber nachgedacht was alles hätte passieren können ? Mein kleiner Neffe wurde mit 5 Jahren innerorts mit 70 vom Zebrastreifen geholt; auch dieser Fahrer hatte Probezeit und hat durch seinen Blödsinn ein Kind getötet ! Auch ich ärgere mich des öfteren über meiner Meinung nach unsinnige Beschränkungen; das kann aber doch kein Grund sein sich einfach über geltende Regeln hinwegzusetzen. Ich persönlich habe vor jedem Respekt der einen Fehler einsieht und sich dem stellt; das zeugt von Charakter ! Mein Gott, ein guter Fahrer zeichnet sich nicht durch schnelles Fahren, lauten Stereosound und viel PS aus. Ein guter Fahrer denkt auch daran welche Konsequenzen sein Handeln haben kann. Du bewegst doch eine gute Tonne Stahl durch die Gegend; hast du mal darüber nachgedacht was so ein Geschoß anrichten kann ?
Das ist alles bestimmt nicht böse gemeint, ich würde mich jedoch freuen wenn du mal darüber nachdenkst …
hi da hasst du 100%ig recht,
aber manchmal sind die beschränkungen, besonders auf der autobahn, ein -schlechter-witz…
ciao
sven
Nein so ist es ja garnicht. Der Blitzer stand sau doof. Es ist „Ortsende“ aber es kommt erst 300m später die Ortstafel. Und du kannst mir nicht sagen, dass du da nicht auch ein klein wenig auf das Gas- Pedal drückst, oder? Ich war nicht 40 km/h oder mehr schneller. Ich kann es ja nicht einmal 100% genau sagen, ich wollte nur wissen, ob es irgendwie geht dass ich den ganzen Kram der jetzt kommt umgehen kann. Laut einem Anwalt meines freundes sollte man die Aussage verweigern und keine Stellung nehmen.
„Wenn ein Familienmitglied des Fahrzeughalters, dem der Anhörungsbogen zugesandt wurde, das Auto zum fraglichen Zeitpunkt fuhr, ware es unklug, weiter Angaben zu machen (…)
eine Mögliche Verjährung wäre vertan.“
Quelle: DAS - Versicherungen (Auto und Recht)
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hi,
das ist richtig. Das Auto gehört ja deinem Vater. Der kriegt also erst mal einen Bogen. Wenn das Beweisfoto nicht beiliegt kann er erst mal das anfordern. Dann wird er aufgefordert sich zu äußern. Um die Frist zu wahren widerspricht er. Eventuell wird er vorgeladen. Den Termin nimmt er wahr. Verweigert aber die Aussage. Dann kann die Behörde von vorne anfangen. Wenn das ganze lange genug dauert ist die Verjährungsfrist für Dich um. Dann kann Dein Vater Dich nennen um die Sache zu beenden.
Ich kann nichts verwerfliches daran finden legale Möglichkeiten anzuwenden um sich einer staatlichen Strafe zu entziehen. Flucht ist auch in der deutschen Rechtssprechung ausdrücklich nicht strafbar.
Max
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Danke Max, dass wollte ich nur hören. Denn ich finde auch, dass da nichts schlimmes dabei ist die Verjährungsfrist in Anspruch zu nehmen.
Nochmals vielen Dank
Benjamin
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Hi!
Erstmal vorweg… es ist doch wirklich net sooo schwer die DEL-Taste zu finden um mal Text zu löschen, gelle ;o))
Abgesehen davon habe ich mal gehört, daß bei Radarfallen, die lediglich aufgestellt worden sind um Geld zu kassieren und nicht um den Verkehr zu schützen, man auch dagegen angehen kann und nicht bezahlen muß… naja…wenn die Ortschaft zu Ende ist und dann ne Radarfalle kommt ist es entweder reine Abzocke oder es gibt dort ne Gefahrenquelle die du net gesehen hast…
Würd mich auf jeden Fall mal in der Richtung informieren…
Bernd
Guten Tag- wir ermitteln gegen…
Hallo Benjamin,
wenn das Foto auch nur etwas hergibt musst du auch bei so geringen Beiträgen damit rechnen, dass die Polizei in der Nachbarschaft und am Arbeitsplatz ermittelt.
Aus Datenschutzgründen darf sie dabei nicht sagen, weswegen sie Ermittlungen anstellt,
Wenn dir das angenehmer ist, zwei Uniformierte rumlaufen zu sehen… Viel Spaß.
Gruß
HaWeThie
Hallo Wolfgang,
Verwarnungsgelder gibt es nur bis 75,- DM, darüber heißt das Bußgeld und ist immer mit Punkten verbunden.
Gruß
HaWeThie
Hi Benjamin,
warscheinlich kommst Du so um die Strafe rum, aber"wenn der Fahrer nicht ermittelt werdem kann, kann dem Halter für den Zeitraum eines Jahres das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden". Ob das Deinem Vater so gefällt…
Gruß,
Micha