Frage zum Waffenrecht

Hallo,

Ich hätte eine Frage:

Wenn ein Jäger auf dem eigenen Grundstück / im eigenen Haus seine Waffe abfeuert, ohne dass Projektile das Grundstück verlassen können und eine Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen ist, kann ihm da was passieren?
Also rein rechtlich.
nochmal in kurz:
muss man mit einer strafe rechnen, wenn man eine legale Waffe zu Hause abfeuert, ohne Personen zu gefährden.

Gruß,
molotov0815

Hallo !

Man kann sich doch auch einen Schießstand im eigenen Keller einrichten.
Wenn man die Waffen legal besitzen und nutzen darf,ist da aus meiner Sicht nichts zu befürchten.
Was will der Gesetzgeber denn erreichen ?
Was ist das Schutzziel einer Einschränkung auf bestimmte Örtlichkeiten ?

Der Personenschutz in erster Linie für Dritte muß immer gegeben sein,deshalb darf man nicht AUF dem Grundstück (ohne besonderen Schutz) schießen,aber im Haus/Keller jederzeit.
Es kann anderes dagegen sprechen,was aber grundsätzlich zu beachten wäre und nichts speziell mit dem Waffenrecht zu tun hat,wie Lärmschutz z.B.

Ein Schießen im eigenen Haus/Keller wäre doch sogar immer sicherer für Unbeteiligte gegenüber dem Waffengebrauch bei einer Jagd im Wald.

MfG
duck313

Vielen Dank.
Das hilft mir schon mal weiter.

Gruß,
molotov0815

Hallo,

wenn man sich bzgl des Waffenrechts definitiv NICHT auskennt, sollte man nichts dazu schreiben!!!

Es gilt nach wie vor § 13 Abs. 6 WaffG:
(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier , zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.

Sollte der Jäger beim Schiessen ausserhalb des Reviers, vielleicht sogar innerhalb einer Ortschaft erwischt werden, wird er SOFORT ohne viel Aufwand als „nicht Zuverlässig“ erklärt und verliert sowohl Jagdschein als auch Waffenbesitzkarte.

Grüße
miamei

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genau so ist es! owt
nix

Hallo !

Ich nehme das jetzt mal so hin.

Wo wäre denn da der „Schutzzweck“ des Gesetzes,die Nichtgefährdung von Unbeteiligten durch Fehlschüsse,Schießfehler,Unfälle usw. ?

Er darf also keinen Schießstand haben und ihn nutzen ?

Wo lernt er denn dann das Schießen und Treffen ?
Doch hoffentlich nicht im Revier ?

Das ist ja bekanntlich immer besonders gut abgesperrt ,niemand kann hinein und gefährdet werden,oder etwa doch ?

MfG
duck313

Wo lernt er denn dann das Schießen und Treffen ?
Doch hoffentlich nicht im Revier ?

Ich würde mich jetzt mal aus dem Fenster lehnen und behaupten auf einem Schießstand.

Die Bundeswehr hat (oder hatte) eigene, die Polizei vermutlich auch.

Gruß
Tina

Hallo,

Wo lernt er denn dann das Schießen und Treffen ?
Doch hoffentlich nicht im Revier ?

Ich würde mich jetzt mal aus dem Fenster lehnen und behaupten
auf einem Schießstand.

So isses.

Die Bundeswehr hat (oder hatte) eigene, die Polizei vermutlich
auch.

Und jeder Schützenverein.

Nicht alles, was sich sonst Keller nennt, ist auch gleich ein Schießstand, wenn man eine Zielscheibe an die Wand nagelt.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

ein Schiessstand muss ebenso von der zuständigen Waffenbehörde genehmigt werden.
Dabei wird auch ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt.
Schiessen lernt man im Jägerkurs auf einem Schiesstand eines Vereins und imm Revier.

Um den Schutzzweck zu erfüllen ist es verboten, geladene Waffen zu transportieren oder gar mit diesen in Ortschaften geladen rumzufuchteln…

Grüße miamei