Hallo Patrick,
eine Freundin von mir und deren Freund wollen demnaechst
zusammen in eine Wohnung ziehen. Sie gehen beide noch zur
Schule, er verdient nebenbei ein wenig Geld und bezieht
Halbwaisenrente. Hat sie einen Anspruch auf Sozialhilfe oder
nicht?
Sie ist noch in der Ausbildung, da sind eigentlich erstmal die
Eltern unterhaltspflichtig. Wenn diese kein bzw. nur ein sehr
geringes Einkommen haben, kann sie natürlich Sozialhilfe
beantragen.
Allerdings leben die beiden dann ja in eheähnlicher
Gemeinschaft und da wird das gesamte Einkommen von beiden
angerechnet, bevor sie Sozialhilfe bekommt. Es gibt ja auch
ergänzende Sozialhilfe, wenn also das Einkommen nicht
ausreicht, oder sie können Wohngeld beantragen.
Die Eltern leben beide von der Arbeitslosenhilfe, da duerfte also kaum etwas zu holen sein, insb. da Arbeitslosenhilfe wohl kaum zum pfaendbaren Einkommen zaehlt.
Das heisst also, das gesamte Einkommen von beiden sprich, Kindergeld, Halbwaisenrente, sonstige Verdienste wird zusammengerechnet und dann geguckt, ob das den beiden zum Leben reicht, falls nicht, wird noch Geld dazugegeben, habe ich das richtig verstanden?
Wenn die Eltern eben nicht genug Einkommen haben, sollte sie
auf jeden Fall den Gang zum Sozialamt nicht scheuen…dort
wird man ihr dann genau sagen, welche Papiere sie benötigt
(Mietvertrag, Meldebestätigung, Einkommensnachweis des
Partners etc.). Und dann wird man sehen, ob sein Einkommen für
beide reicht oder ob ihr noch etwas zusteht.
Sie war bereits beim Sozialamt, dort wurden ihr aber mehr Huerden in den Weg gelegt als geholfen, offensichtlich sind die Mitarbeiter dort alles andere als kompetent, auf jeden Fall fehlt ihr bisher in dieser Hinsicht eine Beratung.
P.S. Dringend abraten würde ich in jedem Fall davon, dass die
beiden nur so tun, als würden sie in einer WG leben, also nur
als Freunde, nicht als Paar…sie würden dann zwar mehr Geld
bekommen, nur wenn die beiden ein gemeinsames Schlafzimmer
haben, einen gemeinsamen Kleiderschrank etc., kann das üble
Folgen haben. Soetwas kann sicher gutgehen…aber was, wenn
das herauskommt ?
Also, ich will das hier keinesfalls unterstellen, nur ist so
ein Gedanke ja u.U. naheliegend. Versucht haben es schon
viele, ebenso viele sind gescheitert, das ist dann Betrug.
Da die Wohnung, die sich die beiden ausgesucht haben eine 2 Zimmer Wohnung mit sehr begrenzten qm ist, kommt so ein „Betrug“ so oder so kaum in Frage.
Eine Frage haette ich aber noch, was waere denn, wenn nur sie in die Wohnung ziehen wuerde und er bei seinen Eltern wohnen bleibt… wie sieht es dann aus? Wird dann das Einkommen trotzdem zusammen veranlagt?