Um Zeugenaussage 'drücken'

Moin!

Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen?
Mein ehemaliger Arbeitgeber ist von einem Kunden verklagt worden. Dieser will Bargeld per Post an den Arbeitgeber geschickt haben, Arbeitgeber aber sagt: Umschlag war leer.
Es gab bereits einen ersten Prozesstermin, zu dem ich nicht als Zeuge geladen wurde. Dieser Prozess ist aber verschoben worden - ich wusste davon überhaupt nichts.
In der Zwischenzeit habe ich den Ex-Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht verklagt, weil er mir noch Geld schuldet.

Und plötzlich erhalte ich zum zweiten Verhandlungstermin auf Antrag des Angeklagten Ex-Arbeitgebers eine Zeugenladung, ich soll bezeugen, dass der Umschlag leer war (kann ich nicht, da ich mich zwar noch daran erinnere, dass zwei oder dreimal leere Umschläge ankamen, aber ich weiß nicht mehr, von welchen Kunden).

Das ganze macht mich etwas stutzig: Wenn ich als Zeuge so wertvoll für den Angeklagten bin, warum hat er mich nicht schon zum ersten Termin als Zeugen benannt? Warum erst zum zweiten Termin, nachdem ich den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht verklagt habe?

Meine Befürchtung: Da auch ich in der Zeit für den Posteingang zuständig war, wird man versuchen, mir die Sache in die Schuhe zu schieben. Dazu kommt: Ich habe zwei alte Vorstrafen wg. Diebstahls (7 Jahre alt, sog. Jugendsünden). Seitdem bin ich ein „anständiger Bürger“ . Wenn mich der Anwalt nun fragt, ob ich vorbestraft bin, kann ich lügen (nicht gut wg. Falschaussage) oder schweigen (nicht gut, da ich nur schweigen darf, wenn ich mich mit einer Aussage selbst belasten könnte).

Alternative: Ich muss es irgendwie schaffen, nicht an der Verhandlung teilzunehmen. Krankschreiben alleine reicht nicht, da ich damit noch nicht prozessunfähig bin.
Einfach nicht erscheinen und behaupten, dass ich die Zeugenladung nicht erhalten habe (wurde mit normaler Post zugestellt)?

Behaupten, dass mein Mitbewohner, der den Briefkasten leert, es versäumt hat, mir die Ladung auszuhändigen?

Ich weiß. dass es möglicherweise zu einer Prozessverschiebung kommen könnte, falls auf meine Aussage sehr viel Wert gelegt wird.
Aber es könnte auch passieren, dass der Prozess zuende geht, ohne dass ich angehört werden muss. Diese Chance möchte ich nutzen, denn ich befürchte, dass man mir was anhängen will, mit dem ich nichts zu tun habe. (Dies wird mir übrigens von Ex-Kollegen bestätigt, der AG soll sinngemäß ausgesagt haben: „Wenn der mich vor den Kadi zerrt, dann mache ich das gleiche mit ihm“).

Was denkt Ihr?

PS: Bitte keine moralischen Vorhaltungen, ich weiß, dass ein solches Verhalten falsch ist, ich sehe im Augenblick keine andere Möglichkeit, als den Termin irgendwie zu umgehen.

Hallo,

Du kannst nur Deine Wahrnehmungen und gemäß Deiner Erinnerung aussagen. Du hast gesehen, daß leere Briefumschläge im Posteingang waren, kannst Dich aber an die Absender nicht erinnern. Na bitte, dann sage genau das aus.

Die Sorge, man könnte Dir etwas „in die Schuhe schieben“, hätte ich an Deiner Stelle nicht. Das müßte hieb- und stichfest bewiesen werden. Wenn man nicht gerade den Inhalt der leeren Briefumschläge bei Dir findet, wird so ein Beweis kaum zu führen sein. Grundsätzlich kannst Du nicht verhindern, daß Dich der ehemalige Chef oder sonstwer verdächtigt, ganz unabhängig von Deiner Aussage als Zeuge.

Du kannst Dir jetzt nur mit viel Aufwand und allen möglichen fadenscheinigen Aktionen viel Ärger einhandeln, wenn Du als geladener Zeuge nicht erscheinst. Warum willst Du Dir das antun? Du bist durch eine Vorstrafe und durch das offensichtlich schwierige Verhältnis zum Ex-Arbeitgeber innerlich vorbelastet. Versuche bitte, Dich davon zu lösen. Diese Ängste diktieren Dir eine völlig falsche Verhaltensweise. Gehe zum Termin, mache Deine Aussage und fertig. Kümmere Dich nicht um den ehemaligen Chef und nicht um Verdächtigungen. Ziehe eine gerade Linie durch, dann passiert Dir rein nichts.

Gruß
Wolfgang

Geht nicht so einfach…
Hallo Wendelin,

egal wie unangenehm es für Dich seelisch sein mag. Gehe hin.

Du wirst als Zeuge geladen, nicht als Beschuldigter, also kann Dir keiner was anhaben, auch nicht Dein Chef.

Deine Ausreden, wegen des Briefkastens oder Nachbarn ziehen nicht, da solche Ladungen mit einer „vereinfachten Zustellung“ kommen. Der Postbote klingelt, Du bekommst Das in die Hand gedrückt, Unterschrift, damit gilt es als zugestellt. Dein Nachbar kann sowas nicht entgegennehmen. Wenn Du nicht da bist, wird es hinterlegt bei der Post, gilt mit der orangenen Karte als zugestellt.

Sag einfach die Wahrheit. Bist Du offiziell nicht vorbestraft, dann brauchst Du es nicht zu erwähnen. Fragt der Richter Dich nicht danach auch nicht.

Warum machst Du es so kompliziert ??

gruß und daumen drück’

dennis

Hi!

Meine Vorredner sagten schon, daß dir gar nichts passieren kann… sag was du vorhast und denke dran, daß deine ehemaliger AG noch schön für diene Aussage bezahlen darf ;o)))

Deine „Ideen“, dich vor dem Prozeß zu drücken…naja…das wäre das dümmste was du machen kannst, denn abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen kann es dir auch sehr schnell passieren, daß der Termin verschoben wird und DU die Kosten für dei Verschiebung aus eigener Tasche zahlen darfst!!!

Bernd

Hallo,

erfahrungsgemäß verhängen Richter bei unentschuldigtem Nichterscheinen bei kleineren Prozeßen ein Ordnungsgeld von 500,00 DM. Wenn der Richter Deine Aussage für entberlich hält, weil die Parteien und die anderen Zeugen genügend zur Aufklärung beigetzragen haben, dann bleibts dabei. Anderenfalls lädt er Dich zum nächsten Termin erneut (notfalls per Haftbefehl).

Das beste wäre es wohl, hinzugehen und zu sagen, was Du weißt. Normalerweise wird ein Zeuge auch nicht befragt, ob er vorbestraft ist, es sei denn, daß z.B. die Verteidung Deine Glaubwürdigkeit anzweifeln möchte.

Also, hingehen, Aussage machen, Zeugengeld kassieren, cool bleiben.

Gruß, Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]