Ich habe seit etwa 3 Jahren eine Satelitenschüssel auf dem Balkon installiert obwohl wir Kabelanschluß haben. Seit einigen Tagen jedoch fordert die Gemeinschaft, daß die Satelitenschüssel abgebaut wird. Man hat sich an unseren Hausverwalter gewendet und direkt Gesetzestexte über Satantenne beigefügt. Demnach habe ich keine Chance und muß die Antenne abbauen. Was ich natürlich nicht möchte.
Die Nachbarn der Parterrewohnungen haben Sondernutzungsrecht an Garten vor ihrem Balkon. Einer dieser Nachbarn hat um diesen Garten auf der Grenze vom Sondereigentum zum Allgemeineigentum einen etwa 2m hohen Zaun gesetzt. meines wissens ist dies nicht erlaubt sich so einzuzäunen. Um meine Satelitenschüssel nun stehenlassen zu können wäre es gut wenn ich ein Abkommen treffen könnte: Satelitenschüssel gegen Gartenzaun. Allerdings müßte ich wissen in welchem Gerichtsurteil ich nachlesen kann, daß der Zaun nicht zulässig ist.
Wer kann helfen, bitte mit Quelle (evtl. auch Internetseite) wo ich dieses Urteil nachlesen kann.
Gruß
Claudia
Hallo Claudia
Die Nachbarn der Parterrewohnungen haben Sondernutzungsrecht
an Garten vor ihrem Balkon. Einer dieser Nachbarn hat um
diesen Garten auf der Grenze vom Sondereigentum zum
Allgemeineigentum einen etwa 2m hohen Zaun gesetzt. meines
wissens ist dies nicht erlaubt sich so einzuzäunen. Um meine
Satelitenschüssel nun stehenlassen zu können wäre es gut wenn
ich ein Abkommen treffen könnte: Satelitenschüssel gegen
Gartenzaun. Allerdings müßte ich wissen in welchem
Gerichtsurteil ich nachlesen kann, daß der Zaun nicht zulässig
Du begibts Dich auf ganz dünnes Eis. Was ist, wenn die Gemeinschaft oder das Bauordnungsamt den Abriß des Zaunes verlangt?
Stelle Dein Informationsbedarf so dar, daß dies durch das Kabelnetz nicht gedeckt wird. Siehe hierzu Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 03.03.1995, Az.: 1 BvR 1107/92.
Christian
Hallo Claudia
Du begibts Dich auf ganz dünnes Eis. Was ist, wenn die
Gemeinschaft oder das Bauordnungsamt den Abriß des Zaunes
verlangt?
Stelle Dein Informationsbedarf so dar, daß dies durch das
Kabelnetz nicht gedeckt wird. Siehe hierzu Art. 5 Abs. 1
Grundgesetz mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom
03.03.1995, Az.: 1 BvR 1107/92.
Christian
Hi Christian,
danke für die Info. Hast Du vielelicht für mich eine Internetadrsse wo ich das ganze nachlesen kann. Ich habe schon in sämlichen Suchmaschinen gesucht aber nie etwas passenden gefunden
Gruß
Claudia