Aufenthalt in Deutschland

Hallo Leute,
ich habe einen Freund, der aus der Türkei zum studieren nach Deutschland gekommen ist. Nach dem Studium soll er wieder zurück in die Türkei. Er allerdings würde gerne in Deutschland bleiben.
-> Geht das?

-> Fakten: Er ist in Deutschland geboren und bis zu seinem 8. Lebensjahr mit seinen Eltern zusammen in Deutschland geblieben. Danach meinten seine Eltern, daß er doch lieber in der Türkei seine Schulische Ausbildung genießen solle. Also wurde er in die Türkei geschickt, wobei seine Eltern hier in Deutschland geblieben sind. Jetzt ist er selber 27 und möchte gerne auch nach seinem Studium weiterhin in Deutschland bleiben.
-> Weiß einer von Euch, ob das überhaupt möglich ist, und wenn ja wie?
Hinweiss: Da er mit acht Jahren selber noch nicht wirklich entscheiden konnte und folglich gegen seinen Willen in die Türkei gebracht wurde, könnte man sich vielleicht darauf berufen?

-> Über jegliche Hilfestellungen wäre ich Euch sehr dankbar.

yk

Hi, normalerweise geht das nicht, aber es gibt für türkische Staatsangehörige gewisse Sonderregelungen. Es gibt da nämlich ein Assoziationsabkommen der Euopäischen Gemeinschaften-Türkei und insbesondere einen Beschluss „1/80“ wonach der Aufenthalt für türkische Staatsang. geregelt wird.
Ich kenne aber den genauen Wortlaut nicht, da ich im Moment krank bin und nicht an meine Unterlagen bei der Arbeit komme.
Am besten Ihr erkundigt Euch bei Eurer Ausländerbehörde ob es nicht eine Möglichkeit nach diesem „ARB 1/80“ für Deinen Freund gibt.
Gruß Maike