Beleidigung - in welchem gesetz

… guten montag-morgen,

muss mich leider um eine beleidigungsgeschichte gegen einen freund kümmern, wo ist das denn gesetzlich geregelt, wie geht man dagegen vor, wenn jemand in einem messageboard eine ehrverletztende äusserung postet …

vielen dank marian

Hallo Marian,

natürlich im Strafgesetzbuch *ggg* (§ 185 Beleidigung; § 186 Üble Nachrede; § 187 Verleumdung, etc.). Dazu müßtest Du einen Strafantrag stellen. War es denn tatsächlich eine Beleidigung? Was hat dieser jemand Ehrverletzendes gepostet? Die Grenze zwischen einem unbedachten Wort und einer Beleidigung ist mehr als fließend…

Außerdem: die meisten Beleidigungskisten werden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Der Aufwand lohnt sich also nur selten.

Ciao

Tessa

… wie geht man dagegen vor, wenn jemand in einem messageboard :eine ehrverletztende äusserung postet …

In den meisten Fällen solcher Art ist es klüger, es nicht über das Strafgesetzbuch zu regeln. Außer Aufwand und Kosten kommt nichts dabei heraus. Oder die kränkende Äußerung wird erst so richtig breit getreten. Was die Ehre verletzt, ist oft eine Frage der Empfindlichkeit, der Situation und der Gegend. Was einer als ehrverletzend ansieht, ist für den nächsten situationsbedingt eine normale Ansprache.
Anders liegt der Fall bei Verleumdung mit nachweisbarem Schaden.

Gruß
Wolfgang

danke euch beiden
mir geht es nicht darum, aber ich muss mich an einen zugangsprovider wenden, damit mir dieser seinen kunden bekannt gibt, da ich eine klage eines dritten im vorfeld abzuschmettern versuche, indem ich den poster direkt verwarne.

danke