Kindergartenbeitrag

Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Nov 1999

Hallo

Ich frage mich zur Zeit wo genau die Berechnungsart des im Gesetz festgelegten Kindergarten - Elternbeitrags steht.

Aktuelle Frage wie wird hochgerechnet vom aktuellen Einkommen bei ständig wechselndem Einkommen? (Schichtarbeit/Überstunden/Krankheit)
Wird Kindergeld mitberechnet?
Da ich dazu zwei Wiedersprüchliche Angaben
!! vom Jugendamt !! habe der eine sagt wird nicht mitberechnet die ander beruft sich auf ein Gerichtsurteil und vordert die Einbeziehung des Kindergeld´s in die Einkommensberechnung.
Was stimmt jetzt? Wo bekomme ich den aktuellen Stand der Rechtslage der Berechnungsart?
PS Bundesland NRW (hat die Stadt auch was damit zu tun?)

Mfg JAcob

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
    Re: Kindergartenbeitrag

    Hi Jacob!

    Mein Wissensstand ist nicht mehr taufrisch, da ich Ende letzten Jahres meine Tätigkeit für den Träger-Verein eines Waldorf-Kindergartens in NRW niedergelegt habe. Daher nach bestem Wissen und Gewissen aber ohne Gewähr: Ich frage mich zur Zeit wo genau die :Berechnungsart des im Gesetz festgelegten :Kindergarten - Elternbeitrags steht.
    In §17 GTK = Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder. Frage mal in der Verwaltung des Trägers Deines Kindergarten nach - die müßten ein Exemplar haben. Aktuelle Frage wie wird hochgerechnet vom :aktuellen Einkommen bei ständig :wechselndem Einkommen? :(Schichtarbeit/Überstunden/Krankheit)
    Maßgebend ist das Jahres(!)einkommen des vorangegangenen Jahres, auf Antrag kann auch das zu erwartende Einkommen des laufenden Jahres zugrunde gelegt werden, wenn Du glaubhaft darlegen kannst, warum Du in diesem Jahr voraussichtlich weniger vedienen wirst als letztes Jahr.
    Die genaue Berechnung ist allerdings etwas kompliziert. Sowohl Dein Jugendamt, als auch die Verwaltung Deines Kindergartens sollten allerdings Broschüren vorliegen haben, wo das genau erläutert ist - ich hatte das jedenfalls solange ich im Kindergarten-Bereich gearbeitet habe. Wird Kindergeld mitberechnet?
    Soweit ich weiß nein - das Kindergeld ist ja auch keine Einkunftsart im Sinne des EStG! Da ich dazu zwei Wiedersprüchliche :Angaben
    !! vom Jugendamt !! habe der eine sagt wird :nicht mitberechnet die ander beruft sich auf :ein Gerichtsurteil und vordert die :Einbeziehung des Kindergeld´s in die
    Einkommensberechnung.
    Generelle Tip: Verlange vom Sachbearbeiter, daß er Dir die konkrete Quelle (Gesetz, Paragraph, GerichtSurteil vom ..., AZ, Gericht etc.) nennt. Wenn es die tatsächlich gibt, vergiß bitte nicht mir diese mitzuteilen, würde mich sehr interessieren! Was stimmt jetzt? Wo bekomme ich den :aktuellen Stand der Rechtslage der :Berechnungsart?
    PS Bundesland NRW
    Am besten an den Träger Deines Kindergartens wenden. Wenn die nicht weiterwissen, sollen die mal bei Ihrem Spitzenverband die aktuellsten Infos abfordern. (hat die Stadt auch was damit zu tun?)
    Nein - das Städtische (oder Kreis-) Jugendamt muß zwar kassieren, die Rechtsgrundlagen sind aber landesweit einheitlich festgelegt. Mfg JAcob
    auch mfg Gero

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