Mietrecht: Kündigungsfrist?

Moin!

Im Mietvertrag einer Bekannten ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bei einer Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren festgelegt, darüber beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate. Innerhalb der letzten fünf Jahre wurde das Haus von einer anderen Gesellschaft übernommen, weiterhin ist ihr Ex-Freund, der mit ihr gemeinsam im Vertrag als Mieter geführt wurde, ausgezogen, was dem Vermieter auch mitgeteilt wurde.

Nun möchte sie demnächst umziehen und kündigte. Kündigungstermin war nach Ablauf der nächsten drei Monate. In der Kündigungsbestätigung nahm ihr Vermieter die Kündigung an, allerdings nach Ablauf der nächsten 6 Monate.

Da sie baldmöglichst umziehen möchte, wäre ihr sehr an einer früheren Beendigung des Mietverhältnisses gelegen. Da sich der Vertragspartner in den letzten fünf Jahren zweimal geändert hat (neuer Vermieter und Auszug des Freundes), würde sie interessieren, ob die Vertragslaufzeit zu den entsprechenden Terminen neu hätte beginnen müssen, so daß sie auf einer früheren Beendigung des Mietverhältnisses bestehen kann.

Weiß jemand Rat? Gibt es womöglich ein Urteil oder einen Paragraphen, der bei einem entsprechenden Schreiben angeführt werden könnte? Oder hätte angesichts der beschriebenen Situation gar ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden müssen (was nicht passiert ist)?

Antworten bitte auch per eMail. Vielen, vielen Dank vorab!

Munter bleiben… TRICHTEX

Hallo Gunther,

so leid es mir tut: Pech gehabt!

Erstens bricht Kauf bekanntlich die Miete nicht (d. h. der Mietvertrag läuft weiter); zweitens: Deine Bekannte hat den Mietvertrag nach dem Auszug ihres Freundes ganz offensichtlich schon länger als alleinige Mieterin weitergeführt.

Vielleicht läßt sich ihr Vermieter auf einen Nachmieter bzw. Untervermietung der Wohnung ein. Urteile zu diesem Thema gibt es schon, Deiner Bekannten würden sie aber sicherlich nicht gefallen.

Ciao

Tessa

Moin!

Erstens bricht Kauf bekanntlich die Miete nicht (d. h. der
Mietvertrag läuft weiter); zweitens: Deine Bekannte hat den
Mietvertrag nach dem Auszug ihres Freundes ganz offensichtlich
schon länger als alleinige Mieterin weitergeführt.

Sie hat den Mietvertrag zwar als alleinige Mieterin weitergeführt, aber noch keine fünf Jahre. Es ist nie ein neuer Mietvertrag gemacht worden. Hilft das vielleicht?

Auf jeden Fall vielen Dank für Deine Antwort.

Gruß, Gunther

Vorsicht! Der Auszug des Freundes nützt ebensowenig, wie der Wechsel auf Vermieterseite. Die Kündigung hätte eigentlich von beiden Mietern, ob ausgezogen oder nicht, erklärt werden müssen! M.a.W.: Der Freund ist noch immer Mieter mit allen entsprechenden Pflichten. Es bleibt dabei, dass die einzige Chance ist, einen Nachmieter zu finden und der Vermieter dies akzeptiert, was er i.ü. nicht muss.

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Hi Gunther,

hätte deine Bekannte noch etwas gewartet, wären ihre Chancen gestiegen. Am 01.09.2001 tritt die Mietrechtsreform in Kraft. Dann gilt für alle Mieter die einheitliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Nach deiner Schilderung hat die Bekannte keine Chance, ohne das wohlwollende Entgegenkommen des Vermieters früher als 6 Monate den Mietvertrag zu beenden.

Gruß,
Francesco

Moin!

hätte deine Bekannte noch etwas gewartet, wären ihre Chancen
gestiegen. Am 01.09.2001 tritt die Mietrechtsreform in Kraft.
Dann gilt für alle Mieter die einheitliche Kündigungsfrist von
3 Monaten.

Schade, für meine Bekannte zu spät.

Nach deiner Schilderung hat die Bekannte keine Chance, ohne
das wohlwollende Entgegenkommen des Vermieters früher als 6
Monate den Mietvertrag zu beenden.

Dann werde ich ihr empfehlen, einen freundlichen Brief mit der Bitte um vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses aufzusetzen. Vielleicht sind ja wenigstens ein bis zwei Monate eher drin.

Vielen, vielen Dank an alle!

Munter bleiben… TRICHTEX