Unfall im Hallenbad

Hallo alle zusammen,

Folgendes ist mir passiert:
Beim Kopfsprung vom 3m Brett bin ich in ca. 2m!! Wassertiefe mit dem Gesicht auf dem Boden aufgeschlagen.
Es handelt sich um ein kombiniertes Schwimmer- u. Springerbecken.
Im Sprungbereich ist die Tiefe ca. 4m. Bis zum Schwimmerbereich verläuft eine Boden-Schräge bis auf ca. 2m, die ich im oberen Bereich getroffen habe.
Vorläufiges aussehen: Platzwunde auf der Stirn (6 Stiche genäht, Platzwunde Nasenwurzel), Gehirnerschütterung, etc.

Ich bin nun der Meinung, dass die Verkehrsaufsichtpflicht des Schwimmbadbetreibers völlig unzureichend, ja sogar lebensgefährlich ist. Es gibt keine Hinweisschilder und keine Warnungen bezüglich der Schräge.

Wer kennt ähnliche Fälle?
Wer kann mir sonst einen Rat geben !! (Anwalt wird eingeschaltet)

Vielen Dank im voraus

Gruß Berni

Hi Berni,

ich würde mehrere Schwimmbäder in der Umgebung aufsuchen und mir die Örtlichkeiten anschauen, feststellen, wie dort das Problem gelöst wurde und eventuell mit dem Betreiber sprechen, warum er ein Schild aufgestellt hat oder warum er einen Hinweis unterlassen hat.
Damit kannst du vor Gericht viel Eindruck machen und untermauern, dass dein Anspruch wahrscheinlich berechtigt ist.

Gruß,
Francesco