ich habe gerade etwas unglaubliches gelesen und würde dazu gerne mal eine Expertenmeinung hören. Es ging in dem Fall um ein Paar, bei dem ein Partner (A) kein Konto aber Schulden hat, der andere (B) ein Konto aber keine Schulden. A hat Verfügungsgewalt für das Konto von B, ausserdem geht auf dessen Konto das Gehalt von A.
Kann nun einfach das Konto von B gepfändet werden? Sogar Beträge, die das anteilige Guthaben, ja sogar die Summe jeglicher je für A dorthin gezahlter Gehälter übersteigt? Und B kann dann zusehen, wie er das Geld wiederbekommt?
Kommt mir doch etwas seltsam vor, oder ist es echt so?
es werden tatsächlich vor Gericht Ideen vorgetragen, dass es zulässig sein, in ein fremdes Konto, für das der Schuldner eine Kontovollmacht besitzt, zu vollstrecken.
Besonders von öffentlich-rechtlichen Gläubigern (Finanzamt usw.) werden solche Konstruktionen verwendet, weil man über die Verfügungsmacht persönliches Eigentum vermutet.
In meinen Augen ist dies absurd und nicht haltbar.
Eine Kontovollmacht wird dazu benutzt, dass ein Vertrauter im Auftragswege helfen kann und für den Kontoinhaber Verfügungen trifft, nicht für eigene Rechnung.
Verfassungsrechtlich ist dies ohnehin nicht haltbar.
In dem geschilderten Fall würde ich gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß Erinnerung einlegen und darauf beharren, dass diese Entscheidung umgehend revidiert wird.
Aus der Sicht des Kontoinhabers hat niemand das Recht, auf sein Konto zu zu greifen, wenn er nicht selbst als Schuldner betroffen ist.
Der Gläubiger kann lediglich (möglicherweise ist dies hier auch geschehen) einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erwirken, der den Kontoinhaber als Drittschuldner ausweist und ihn zwingt, das für den Schuldner empfangene Geld herauszugeben.
Mehr ist rechtlich nicht drin.
wenn du mit Paar ein Ehepaar meinst, dann dürfte dies wohl i.O. gehen, denn es ist doch ganz klar, dass mit der Gehaltsüberweisung auf das Konto des Ehegatten hier eine Pfändung vereitelt werden soll. Und was das Geld der Ehefrau angeht, gibt es die Erinnerung gegen den GV.
Gruß vom Wiz
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wenn du mit Paar ein Ehepaar meinst, dann dürfte dies wohl
i.O. gehen, denn es ist doch ganz klar, dass mit der
Gehaltsüberweisung auf das Konto des Ehegatten hier eine
Pfändung vereitelt werden soll. Und was das Geld der Ehefrau
angeht, gibt es die Erinnerung gegen den GV.
es ging in dem Fall nicht um ein Ehepaar, sondern um ein zusammenlebendes nicht verheiratetes Paar. Ausserdem ging es auch nicht um Lohnpfändung des Partners mit Schulden, sondern um Pfändung in das Vermögen des Partners. Desweiteren fände ich es bei Gütertrennung immer noch seltsam, wenn die Pfändung auf dem fremden Konto vorgenommen werden kann.